70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Bundeswehr ist eine Pendlerarmee: Die 70.000 Trennungsgeldempfänger wollen Rechtssicherheit haben. Foto: DBwV/Bombeke
Berlin. Der Jahre alte und immer wieder verlängerte „Strukturerlass“ läuft Ende dieses Jahres aus. Dieser noch aus der Zeit des verstorbenen Verteidigungsministers Peter Struck stammende Erlass regelte vor dem Hintergrund der damals anlaufenden und tiefgreifenden Umstrukturierung der Bundeswehr die Wahlfreiheit zwischen Umzugskostenvergütung (UKV) und Trennungsgeld (TG). Da der Erlass keinen gesetzlich und damit rechtsverbindlich unterlegten Anspruch auf diese Wahlmöglichkeit bietet und eine Verlängerung des Erlasses über das Jahr 2018 hinaus als ausgeschlossen galt, drängte der DBwV auf eine gesetzliche Regelung, die er zum Ende der vergangenen Legislaturperiode des Bundestages mit dem sogenannten „Optionsmodell“ oder der „3+5-Regel“ auch erreichen konnte. Das Optionsmodell wird ab dem 1. Januar 2019 im Geschäftsbereich BMVg umgesetzt und löst damit den Strukturerlass ab. Für das militärische Personal gilt dies unbefristet. Für das Zivilpersonal ist zunächst eine Befristung bis zum 31. Dezember 2021 vorgesehen. Die Umsetzung kommt auf den letzten Drücker, sogar die Einbindung der Beteiligungsgremien muss – nach unserem derzeitigen Kenntnisstand – nachgeholt werden. Wesentlich sind folgende Änderungen, die ab dem 1. Januar 2019 greifen:
Aus Sicht des DBwV sind jedoch zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch viele Fragen offen und damit ergeben sich rechtliche Unsicherheiten. Dies, obwohl wir seit Monaten darauf gedrängt haben, die offenen Punkte einer Lösung zuzuführen. Dazu gehören insbesondere:
Weitere Informationen zu den neuen Regelungen sind in der Januarausgabe unseres Verbandsmagazins vorgesehen und werden auch auf der Homepage veröffentlicht, sobald wir Neuigkeiten bekommen. Losgelöst von alledem bleibt festzuhalten: Die neue Regelung ist grundsätzlich überfällig und gut, da sie Rechtssicherheit für mehr als 70.000 Menschen in der Bundeswehr bedeutet. Für den DBwV ist damit aus verbandspolitischer Sicht ein wichtiger Meilenstein erreicht, obgleich es noch viel zu tun gibt.
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