Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Bundeswehr ist eine Pendlerarmee: Die 70.000 Trennungsgeldempfänger wollen Rechtssicherheit haben. Foto: DBwV/Bombeke
Berlin. Der Jahre alte und immer wieder verlängerte „Strukturerlass“ läuft Ende dieses Jahres aus. Dieser noch aus der Zeit des verstorbenen Verteidigungsministers Peter Struck stammende Erlass regelte vor dem Hintergrund der damals anlaufenden und tiefgreifenden Umstrukturierung der Bundeswehr die Wahlfreiheit zwischen Umzugskostenvergütung (UKV) und Trennungsgeld (TG). Da der Erlass keinen gesetzlich und damit rechtsverbindlich unterlegten Anspruch auf diese Wahlmöglichkeit bietet und eine Verlängerung des Erlasses über das Jahr 2018 hinaus als ausgeschlossen galt, drängte der DBwV auf eine gesetzliche Regelung, die er zum Ende der vergangenen Legislaturperiode des Bundestages mit dem sogenannten „Optionsmodell“ oder der „3+5-Regel“ auch erreichen konnte. Das Optionsmodell wird ab dem 1. Januar 2019 im Geschäftsbereich BMVg umgesetzt und löst damit den Strukturerlass ab. Für das militärische Personal gilt dies unbefristet. Für das Zivilpersonal ist zunächst eine Befristung bis zum 31. Dezember 2021 vorgesehen. Die Umsetzung kommt auf den letzten Drücker, sogar die Einbindung der Beteiligungsgremien muss – nach unserem derzeitigen Kenntnisstand – nachgeholt werden. Wesentlich sind folgende Änderungen, die ab dem 1. Januar 2019 greifen:
Aus Sicht des DBwV sind jedoch zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch viele Fragen offen und damit ergeben sich rechtliche Unsicherheiten. Dies, obwohl wir seit Monaten darauf gedrängt haben, die offenen Punkte einer Lösung zuzuführen. Dazu gehören insbesondere:
Weitere Informationen zu den neuen Regelungen sind in der Januarausgabe unseres Verbandsmagazins vorgesehen und werden auch auf der Homepage veröffentlicht, sobald wir Neuigkeiten bekommen. Losgelöst von alledem bleibt festzuhalten: Die neue Regelung ist grundsätzlich überfällig und gut, da sie Rechtssicherheit für mehr als 70.000 Menschen in der Bundeswehr bedeutet. Für den DBwV ist damit aus verbandspolitischer Sicht ein wichtiger Meilenstein erreicht, obgleich es noch viel zu tun gibt.
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