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Letzter Tagesordnungspunkt im Bundestag war zu später Stunde die geplante Intensivierung der Sicherheitsüberprüfung für Soldaten und Reservisten. Archivfoto: DBwV/Christine Hepner
Zu später Stunde hat der Bundestag am Donnerstagabend in erster Lesung über die von der Bundesregierung geplante Verschärfung der Sicherheitsüberprüfung von Soldatinnen und Soldaten sowie Reservisten und Reservistinnen beraten.
Mit dem Gesetzentwurf zur „intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und Reservisten“ will die Bundesregierung eine Regelung in das Soldatengesetz einfügen, die eine intensivere Sicherheitsüberprüfung für Soldatinnen und Soldaten in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen in der Bundeswehr ermöglicht. Zusätzlich soll auch im Reservistengesetz verankert werden, dass vor einer Reservedienstleistung eine einfache Sicherheitsüberprüfung vorgenommen werden kann.
Die zuständigen Stellen sollen veranlassen können, dass Personen aus Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen abgelöst werden, falls Erkenntnisse vorliegen, die einer solchen Verwendung entgegenstehen – beispielsweise extremistische Tendenzen, terroristische Aktivitäten oder Gewaltgeneigtheit. Mögliche Erkenntnisse sollen früher gewonnen werden, heißt es.
Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen und wurde zur weiteren Beratung an den Verteidigungsausschuss überwiesen.
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