30.05.2022
dpa

Bundeswehr-Kommandeurin darf im Internet nicht zu freizügig sein

Leipzig. Eine hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin muss ihren privaten Auftritt auf einem Dating-Portal im Internet zurückhaltend gestalten. Sie dürfe ihre Worte nicht so wählen, dass ihr Ansehen als Soldatin beschädigt werde, entschied der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in der vergangenen Woche (Az.: BVerwG 2 WRB 2.21).

In dem Fall ging es um eine Soldatin, die 2019 in einer Tinder-Anzeige mit den Worten geworben hatte: «Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.» Das ging der Bundeswehr zu weit, ihr Disziplinarvorgesetzter erteilte ihr einen Verweis. Sie wehrte sich gegen die Disziplinarmaßnahme.

Schon das Truppendienstgericht in der Vorinstanz hatte den Verweis bestätigt. Es sah einen Verstoß gegen die Pflicht von Soldatinnen und Soldaten, auch außerhalb des Dienstes «ordnungsgemäß» aufzutreten. Die Formulierung in der Tinder-Anzeige habe Zweifel an der moralischen Integrität der Kommandeurin erweckt.

Der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung grundsätzlich. Zwar werde durch das Verhalten der Soldatin nicht gleich das Ansehen der gesamten Bundeswehr beschädigt. Sie sei jedoch ihrer Pflicht zur Wahrung des eigenen Ansehens nicht nachgekommen. Als Kommandeurin mit 1000 Mitarbeitern habe sie eine besonders repräsentative Position innegehabt.

«Wir denken, dass ein Kommandeur auch im Internet seine Worte wählen muss», sagte der Vorsitzende Richter Richard Häußler in der Urteilsbegründung. «Da müssen Formulierungen vermieden werden, die Zweifel an der charakterlichen Integrität wecken.»

Die Soldatin reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. Sie wisse nach wie vor nicht, was an ihrer Darstellung missverständlich gewesen sein soll, sagte sie. «In Zukunft werde ich wohl meine Profile durch meine Vorgesetzen prüfen lassen, ob das rechtmäßig ist.»

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