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Beförderungsstopp: Einen Schritt weiter, aber noch lange nicht am Ziel
70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Frühstartrente vom Deutschen Bundestag beschlossen – Bundeswehrfamilien im Ausland gehen leer aus!
Reform des Nachrichtendienstrechts: Erweiterung der Befugnisse für BND und BfV
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Bundeskanzler Merz: Regierungserklärung zum Europäischen Rat
Neues Magazin mit Beilage „Qualifikation und Ausbildung“
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
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Bundeswehrbeteiligung bei UNMISS-Mission und EUNAVFOR Aspides soll fortgeführt werden
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Der Vorsitzende des Bundestags-Verteidigungsausschusses, Thomas Röwekamp, kritisiert die Entwicklungen rund um eine Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte im Wehrdienstgesetz. «Der Vorgang ist extrem ärgerlich und schadet dem Anliegen, junge Menschen freiwillig für den Wehrdienst zu gewinnen», sagte der CDU-Politiker der «Rheinischen Post». «Die Debatte richtet großen Schaden an.» Er erwarte, dass Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) persönlich sicherstelle, «dass die rechtliche Unsicherheit sofort abgestellt wird».
Das Verteidigungsministerium hatte am Montag angekündigt, die allgemeine Freistellung für längere Auslandsreisen wehrfähiger Männer auch per Gesetz zu regeln. Hintergrund ist eine Regelung im Gesetz über den neuen Wehrdienst, wonach sich grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssen. Nachdem dies im April für Aufregung gesorgt hatte, räumte Verteidigungsminister Pistorius einen Fehler ein und erließ zunächst eine allgemeine Ausnahme («Allgemeinverfügung»), mit der die Regelung außer Vollzug gesetzt wurde.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zweifelte aber das Vorgehen an, eine vom Parlament beschlossene gesetzliche Regelung mit einer Allgemeinverfügung des Ministeriums außer Kraft zu setzen. Daraufhin kündigte das Ressort am Montag eine gesetzliche Regelung an. Eine Änderung am Wehrpflichtgesetz sei dazu in das Reservestärkungsgesetz aufgenommen worden, das sich derzeit in der Abstimmung befinde, sagte eine Sprecherin. «Die Regelung zu Auslandsaufenthalten nach § 3 Wehrpflichtgesetz wird darin auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt.»
Es werde der schnellstmögliche Weg genutzt, um für Rechtssicherheit zu sorgen und mögliche Unklarheiten auszuräumen. «In der Sache ändert sich nichts. Eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte muss derzeit nicht eingeholt werden.»
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