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Jugendliche und Auszubildende sind engagiert - aber die Bewerberzahlen für Jugend- und Auszubildendenvertretungen nehmen ab. Foto: ehrenberg-bilder - fotolia
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Fridays for Future, Demonstrationen gegen Artikel 13, YouTube-Auftritt gegen die GroKo-Parteien vor der Europawahl – die junge Generation engagiert sich für ihre Zukunft und scheint sich aufzulehnen gegen die Regierenden, gegen etablierte (Volks-)Parteien.
Abnehmende Bewerberzahlen für Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV), keine Annahme von Mandaten und geringe Teilnahme an JAV-Sitzungen, kaum Interesse an Mitgliedschaften in Gewerkschaften und Verbänden, keine Begeisterung für Gesprächsangebote von Interessenvertretungen zu Angelegenheiten ihrer Ausbildung – das muss der DBwV genauso feststellen.
Ein Widerspruch? – Vielleicht. Die Gründe mögen vielfältig sein. Für eine JAV, BJAV oder HJAV, und somit für die Belange der Auszubildenden, hat es jedoch Folgen: Die Beschlussfähigkeit des Gremiums ist gefährdet und somit können die Verantwortlichen nicht über die bei der Ausbildung auftretenden Probleme informiert werden. Ungelöste Probleme könnten wiederum die Qualität der Ausbildung gefährden – und das möchte keiner, weder die Auszubildenden noch die Ausbilder, und erst recht nicht der künftige Arbeit- und Dienstgeber Bundeswehr. Gewerkschaften und Berufsverbände vertreten die Interessen der Auszubildenden und unterstützen die JAV, müssen aber feststellen, dass das Interesse der jungen Generation abgenommen hat. Zwar kann sich der DBwV bei der Mitgliederwerbung von jungen FWDL und SaZ aufgrund der besonderen Eigenheiten des Soldatenberufs nicht beklagen. Auch im zivilen Bereich möchte der DBwV für die jungen Berufsanfänger attraktiver und moderner werden – und vor allem zuhören.
Die Interessenvertretungen sind wie die JAV für die Problemlösung in Ausbildungsfragen auf den Input der Betroffenen zwingend angewiesen. Dafür ist jedoch das Engagement der Auszubildenden notwendig. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Ausbilder den jungen Mandatsträgern ihr Recht auf Teilnahme an den JAV-Sitzungen einräumen müssen und nicht mit Verweis auf Versäumnisse von Ausbildungsinhalten Druck ausüben dürfen. Schließlich profitieren auch sie, wenn Mängel durch Beteiligungsgremien und Interessenvertretungen bei den Verantwortlichen angesprochen werden.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Klaus-Hermann Scharf Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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