Bundeswehr-Hilfe in Pflegeheimen bei Bedarf bis Ostern
Keine Lockerungen im Lockdown, darauf haben sich Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder am Mittwoch verständigt.
Nach mehrstündigen Beratungen wurden die aktuell geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verlängert und zwar um drei weitere Wochen bis zum 7. März. Demnach werden Lockerungen bestenfalls vorgenommen, falls die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen stabil unter 35 sinkt. Ausnahmen gibt es nur für Friseure, die ab 1. März wieder aktiv werden dürfen und die Bereiche Kinderbetreuung und Bildung in denen die Bestimmung der Maßnahmen in den Händen der Länder liegt.
Für die Bundeswehr bedeutet das zweifelsfrei, dass die Soldatinnen und Soldaten, die derzeit im Rahmen der Amtshilfe aktiv sind, weiterhin ihre Ärmel aufrollen müssen. Alten- und Pflegeheime sollen bei Schnelltests zum Schutz vor Corona-Infektionen länger Hilfe der Bundeswehr bekommen können und zwar noch über die drei Wochen der zugefügten Lockdown-Verlängerungen hinaus. Derzeit sind in solchen Einrichtungen bereits mehr als 3000 Soldaten im Einsatz.
Es zeigt sich, dass unsere Maßnahmen wirken – wir müssen aber weiterhin die Gefahr durch die Mutationen bekämpfen. Die Zeitspanne bis Mitte März ist existenziell. Wir müssen sehr vorsichtig sein.– Kanzlerin #Merkel nach der Besprechung mit den Ländern zur #Corona-Pandemie. pic.twitter.com/g8yvHSFsYH
— Steffen Seibert (@RegSprecher) February 10, 2021
„Die Unterstützung bei der Testdurchführung in den Einrichtungen durch die Bundeswehr wird überall dort, wo kurzfristig über die Bundesagentur für Arbeit keine zivilen Kräfte zur Fortsetzung der Tätigkeit gefunden werden können, über die bisher angebotenen drei Wochen bei Bedarf bis Ostern fortgeführt“ – heißt es im Beschluss.
Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten betonen darin, dass in Kürze in ersten Heimen Bewohner und Pflegepersonal die nötige zweite Corona-Impfung erhalten haben werden. Die Gesundheitsminister sollten daher Empfehlungen vorlegen, in welchem zeitlichen Abstand zur Zweitimpfung und mit welchem Testkonzept Besuchsregeln in den Einrichtungen „wieder sicher erweitert werden können“.