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Berlin - Deutschland will sich an der neuen EU-Operation «Irini» zur Überwachung des UN-Waffenembargos gegen Libyen mit bis zu 300 Soldaten beteiligen. Eine entsprechende Obergrenze sieht nach dpa-Informationen eine Kabinettsvorlage vor, mit der sich die Minister der Bundesregierung an diesem Mittwoch (22. April 2020) in Berlin befassen wollen. Die Bundesregierung hat den internationalen Partnern angeboten, Stabspersonal für den Einsatz sowie ein Aufklärungsflugzeug vom Typ P-3C Orion mit Besatzung zu stellen. Über ein Mandat muss erst noch der Bundestag entscheiden.
«Irini» («EUNAVFOR MED IRINI») soll hauptsächlich das seit Jahren brüchige UN-Waffenembargo gegen Libyen überwachen - aus der Luft, per Satellit und auf dem Meer. Erklärtes Ziel ist eine Stabilisierung des nordafrikanischen Bürgerkriegslandes sowie die Unterstützung des UN-geführten politischen Friedensprozesses. Um Migranten keinen Anreiz zu bieten, sich auf den Weg nach Europa zu machen, soll «Irini» abseits der Fluchtrouten operieren. Der neue Einsatz löst die Operation «Sophia» ab, die am 31. März auslief und auch im Dauerstreit um eine Verteilung von Bootsflüchtlingen in Europa beendet worden war.
Der FDP-Außenpolitiker Alexander Graf Lambsdorff, sagte der Deutschen Presse-Agentur, es sei richtig, dass die Bundesregierung die deutsche Beteiligung an der Mission auf den Weg bringe. ««Irini» darf nicht als Alibi-Mission enden, während der Konflikt in Libyen im Schatten der Corona-Krise eskaliert und Waffen ungehindert ins Land fließen. Nur ein wirksames Waffenembargo ermöglicht einen dauerhaften Waffenstillstand.»
Lambsdorff erinnerte an den sogenannten Berliner Prozess. Im Januar hatten sich auf deutsche Initiative hin in Berlin 16 Staaten und Organisationen darauf verständigt, die Einmischung von außen in Libyen zu beenden.
Wenn dieser Prozess nicht in einer Sackgasse enden solle, müsse auch die Überwachung der Land- und Luftwege in Libyen sichergestellt werden, sagte Lambsdorff. «Deutschland und die europäischen Partner müssen darüber hinaus bereit sein, die Maßnahmen zur Überwachung des Embargos mit den politisch notwendigen Mitteln zu begleiten. Sanktionen gegen Staaten, die gegen das Waffenembargo verstoßen, dürfen deshalb nicht ausgeschlossen werden.»
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