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Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
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Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Seit November 2010 wird die Einsatzmedaille Gefecht verliehen. Die oft kritisierte Stichtagsregelung könnte demnächst geändert werden. Foto: picture alliance/R4200
Berlin. Seit fast zehn Jahren wird für Angehörige der Bundeswehr die Einsatzmedaille Gefecht verliehen. Bislang gilt der Stichtag 28. April 2009 – Soldaten der Bundeswehr, die vor diesem Datum im Rahmen ihres Auslandseinsatzes in Gefechte verwickelt waren, gingen leer aus. Bald könnte sich das ändern.
Das geht aus der Antwort des BMVg auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor. „Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) und das Einsatzführungskommando haben in einer langwierigen und umfassenden Recherche anhand von Einsatztagebüchern und elektronischen Archiven Ereignisse vom 13. Juli 1993 bis zum gültigen Stichtag 28. April 2009 identifiziert, bei denen Umstände vorgelegen haben könnten, die denen des Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr (Stiftungserlass) entsprechen und eine Verleihung der Einsatzmedaille der Stufe ‚Gefecht‘ bei einer Stichtagsvorverlegung rechtfertigen würden“, heißt es in dem Schreiben, das der FDP-Bundestagsabgeordnete Alexander Müller auf seinem Twitter-Account veröffentlicht hat.
Lange habe ich den pauschalen Ausschluss für die Einsatzmedaille "Gefecht" vor dem Stichtag 29.04.2009 kritisiert. Nach wiederholter Nachfrage bewegt sich das #BMVg nun endlich und erweitert den Zeitraum bis zu den ersten bewaffneten Auslandseinsätzen der #Bundeswehr. ???? pic.twitter.com/xw4IUyjmVz— Alexander Müller (@alexmuellerfdp) August 14, 2020
Lange habe ich den pauschalen Ausschluss für die Einsatzmedaille "Gefecht" vor dem Stichtag 29.04.2009 kritisiert. Nach wiederholter Nachfrage bewegt sich das #BMVg nun endlich und erweitert den Zeitraum bis zu den ersten bewaffneten Auslandseinsätzen der #Bundeswehr. ???? pic.twitter.com/xw4IUyjmVz
Auf dieser Basis habe der Generalinspekteur der Bundeswehr entschieden, Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer eine Vorverlegung des Stichtags zu empfehlen. Sollte die Ministerin der Empfehlung von General Eberhard Zorn folgen, bräuchte es nur noch die Zustimmung des Bundespräsidenten. Das Verfahren werde voraussichtlich Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Die Stichtagsregelung war von vielen Seiten kritisiert worden. Auch die Delegierten des Deutschen BundeswehrVerbands haben auf der 20. Hauptversammlung eine Überarbeitung der Verleihungskriterien für einsatzbezogene Orden und Ehrenzeichen gefordert. Insbesondere müsse die Einsatzmedaille der Bundeswehr rückwirkend bis zum 1. November 1991 verliehen werden können.
Die Einsatzmedaille Gefecht war am 9. November 2010 durch den damaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg durch Erlass gestiftet worden. Damit sollte der Tatsache Rechnung getragen werden, dass deutsche Soldaten im Afghanistan-Einsatz zu dieser Zeit immer öfter in Kampfhandlungen verwickelt wurden. Mit der Gefechtsmedaille wird laut Bundesregierung ausgezeichnet, wer mindestens einmal aktiv an Gefechtshandlungen teilgenommen oder unter hoher persönlicher Gefährdung terroristische oder militärische Gewalt erlitten hat, etwa durch Sprengfallen oder Selbstmordattentäter.
Auf Nachfrage teilte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums mit, dass die Einsatzmedaille Gefecht bis zum 19. Dezember 2019 insgesamt 5846 Mal verliehen wurde. Ein überwiegender Teil der Auszeichnungen – 94 Prozent – entfiel auf Soldaten und Soldatinnen, die in den Einsätzen ISAF oder Resolute Support in Afghanistan eingesetzt waren. Zum Vergleich: Die Einsatzmedaillen in Bronze, Silber und Gold für die Teilnahme am Afghanistan-Einsatz erhielten nach Angaben des BMVg 99.315 Angehörige der Bundeswehr.
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