70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Gelsenkirchen - Die Entlassung eines Soldaten aus der Bundeswehr wegen sexueller Belästigung von Rekrutinnen ist aus Sicht eines Gerichts rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) kam nach der Befragung zahlreicher Zeuginnen zu dem Schluss, dass er das Ansehen der Bundeswehr geschädigt und somit zu Recht entlassen worden war. Die Klage des 27-Jährigen gegen diese Entlassung war am Dienstag abgewiesen worden, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch (26. August 2020) sagte.
Die Zeuginnen hatten demnach glaubhaft geschildert, dass er sie bei Feiern auf den Zimmern oder bei Partys außerhalb des Kasernengeländes begrabscht oder bedrängt habe. «Meistens war viel Alkohol im Spiel», sagte der Sprecher. Der 23-Jährige war im November 2017 eingestellt und bereits im Februar 2018 wieder entlassen worden. Er hatte die Vorwürfe weitgehend bestritten. Die nächste Instanz stehe dem Kläger offen, sagte der Sprecher.
Schon am Montag der vergangenen Woche hatte sich am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Offiziersanwärter für die Reserve ohne Erfolg gegen seine Entlassung zur Wehr setzen wollen. In seinem Fall war er mehrfach durch rechtsgerichtete Äußerungen aufgefallen, wie Zeugen vor Gericht geschildert hatten. Laut Gerichtssprecher hatte er gegenüber Kameraden unter anderem die Grenzen des Deutschen Reichs von 1916/17 gutgeheißen und Flüchtlinge verunglimpft. In der Summe hielten ihn auch die Richter des Verwaltungsgerichts nach der Verhandlung am Montag für nicht geeignet für die Bundeswehr und wiesen seine Klage ab.
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