Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Gelsenkirchen - Die Entlassung eines Soldaten aus der Bundeswehr wegen sexueller Belästigung von Rekrutinnen ist aus Sicht eines Gerichts rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) kam nach der Befragung zahlreicher Zeuginnen zu dem Schluss, dass er das Ansehen der Bundeswehr geschädigt und somit zu Recht entlassen worden war. Die Klage des 27-Jährigen gegen diese Entlassung war am Dienstag abgewiesen worden, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch (26. August 2020) sagte.
Die Zeuginnen hatten demnach glaubhaft geschildert, dass er sie bei Feiern auf den Zimmern oder bei Partys außerhalb des Kasernengeländes begrabscht oder bedrängt habe. «Meistens war viel Alkohol im Spiel», sagte der Sprecher. Der 23-Jährige war im November 2017 eingestellt und bereits im Februar 2018 wieder entlassen worden. Er hatte die Vorwürfe weitgehend bestritten. Die nächste Instanz stehe dem Kläger offen, sagte der Sprecher.
Schon am Montag der vergangenen Woche hatte sich am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Offiziersanwärter für die Reserve ohne Erfolg gegen seine Entlassung zur Wehr setzen wollen. In seinem Fall war er mehrfach durch rechtsgerichtete Äußerungen aufgefallen, wie Zeugen vor Gericht geschildert hatten. Laut Gerichtssprecher hatte er gegenüber Kameraden unter anderem die Grenzen des Deutschen Reichs von 1916/17 gutgeheißen und Flüchtlinge verunglimpft. In der Summe hielten ihn auch die Richter des Verwaltungsgerichts nach der Verhandlung am Montag für nicht geeignet für die Bundeswehr und wiesen seine Klage ab.
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