Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
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Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein ambitionierter Auftrag des Verteidigungsministers: Die Reorganisation des Bereichs Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Der neue Player in der Innovationslandschaft der Bundeswehr
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
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Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Erinnerung an Stefan Kamins
Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin - Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt an diesem Mittwoch (17. Juli 2019, 9.00 Uhr) über die Kündigung eines Hausmeisters bei der Bundeswehr wegen Verbindungen in die rechtsextreme Szene. Das Verteidigungsministerium habe dem Mann fristlos gekündigt, hieß es am Montag in einer Mitteilung des Gerichts. Der Bundeswehr-Mitarbeiter habe dagegen geklagt (Aktenzeichen 60 Ca 455/19).
Das Ministerium hatte laut Gericht die Kündigung mit fehlender Verfassungstreue begründet. Der Hausmeister solle einer rechtsextremen Kameradschaft angehört und sich an Veranstaltungen der rechten Szene beteiligt haben.
Der 62 Jahre alte Kläger war nach Angaben des Gerichts seit mehr als 30 Jahren bei der Bundeswehr beschäftigt, zuletzt am brandenburgischen Standort in Strausberg. Gegen den Mann seien zwei außerordentliche Kündigungen ausgesprochen worden, zunächst im Dezember 2018 und dann noch im Januar 2019.
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