Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin - Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt an diesem Mittwoch (17. Juli 2019, 9.00 Uhr) über die Kündigung eines Hausmeisters bei der Bundeswehr wegen Verbindungen in die rechtsextreme Szene. Das Verteidigungsministerium habe dem Mann fristlos gekündigt, hieß es am Montag in einer Mitteilung des Gerichts. Der Bundeswehr-Mitarbeiter habe dagegen geklagt (Aktenzeichen 60 Ca 455/19).
Das Ministerium hatte laut Gericht die Kündigung mit fehlender Verfassungstreue begründet. Der Hausmeister solle einer rechtsextremen Kameradschaft angehört und sich an Veranstaltungen der rechten Szene beteiligt haben.
Der 62 Jahre alte Kläger war nach Angaben des Gerichts seit mehr als 30 Jahren bei der Bundeswehr beschäftigt, zuletzt am brandenburgischen Standort in Strausberg. Gegen den Mann seien zwei außerordentliche Kündigungen ausgesprochen worden, zunächst im Dezember 2018 und dann noch im Januar 2019.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: