Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Ein 27-Jähriger soll in Oberfranken geplant haben, Bundeswehr-Soldaten mit einer Machete zu töten. Eine Abschiebung drohte dem Syrer zuvor nicht - trotz einer Verurteilung im Ausland.
Hof/München. Der wegen mutmaßlicher Anschlagspläne auf Bundeswehrsoldaten in Oberfranken festgenommene Verdächtige hat in Österreich mehrere Monate im Gefängnis gesessen. Der 27 Jahre alte Syrer sei am Landgericht Eisenstadt im österreichischen Burgenland wegen Schleusung zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt worden, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München der Deutschen Presse-Agentur. Nach der Verurteilung Anfang August 2018 sei der Mann Ende April 2019 wieder entlassen worden.
Nach der Festnahme am Donnerstag hatten die Ermittler zunächst mitgeteilt, dass der Mann nicht vorbestraft gewesen sei. Das sei auch zutreffend - allerdings nur mit Blick auf Deutschland, ergänzte die Generalstaatsanwaltschaft nun.
Abschiebung war nicht geplant
Der Syrer war nach Angaben der Ermittler vor zehn Jahren nach Deutschland eingereist. Er genieße sogenannten subsidiären Schutz. Dieser eingeschränkte Schutz gilt für Menschen, die nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt werden, aber stichhaltige Gründe liefern, warum ihnen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafte Schäden - etwa durch Bürgerkrieg - drohen. Eine Abschiebung war den Angaben zufolge nicht geplant.
Der 27-Jährige sitzt inzwischen in Untersuchungshaft, weil er sich zwei Macheten beschafft haben soll, um möglichst viele Bundeswehr-Soldaten während deren Mittagspause in der Innenstadt von Hof in Oberfranken zu töten.
Zeugenhinweis brachte Ermittler auf die Spur
Die Ermittler gingen davon aus, dass der 27-jährige Anhänger einer radikal-islamischen Ideologie ist. Mit dem Anschlag habe er die Bevölkerung verunsichern und Aufsehen erregen wollen. Er werde der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verdächtigt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelte aber die Unschuldsvermutung.
Nach Angaben von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte ein «Zeugenhinweis aus dem Umfeld des Beschuldigten» die Ermittler auf die Spur des Syrers gebracht. Dieser sei am vergangenen Mittwoch bei der Polizei eingegangen. Der Fall zeige, die Ermittlungsbehörden handelten «bei Verdacht sofort». Zum aktuellen Stand der Ermittlungen wollte sich die Generalstaatsanwaltschaft nicht äußern.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: