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Berlin. Die Entlassung eines Bundeswehr-Hausmeisters wegen Verbindungen zur rechtsextremen Szene ist nach einer Berliner Gerichtsentscheidung «grundsätzlich gerechtfertigt». Das Arbeitsgericht legte am Mittwoch aber eine Auslauffrist der Beschäftigung bis Ende September fest, wie eine Sprecherin mitteilte. (Aktenzeichen 60 Ca 455/19)
Der Mann war mehr als 30 Jahre bei der Bundeswehr beschäftigt. Die erste Kündigung vom Dezember 2018 sei unwirksam, die zweite vom Januar dieses Jahres aber rechtens, hieß es nun. Der 62-jährige Kläger war nicht zum Gerichtstermin erschienen, er ließ sich von einer Anwältin vertreten.
Laut Gericht hatte das Ministerium dem langjährigen Mitarbeiter fehlende Verfassungstreue und Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Kameradschaft vorgeworfen. Der Kläger war laut Gericht zuletzt am brandenburgischen Bundeswehr-Standort in Strausberg beschäftigt.
Nach Erkenntnissen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) werden zwei Promille der Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr des Extremismus verdächtigt. Der MAD ist für Abwehr und Überwachung von Extremisten in der Bundeswehr zuständig. Unter 250 000 Männern und Frauen werden demnach aktuell rund 500 sogenannte Verdachtsfälle bearbeitet.
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