Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Die Entlassung eines Bundeswehr-Hausmeisters wegen Verbindungen zur rechtsextremen Szene ist nach einer Berliner Gerichtsentscheidung «grundsätzlich gerechtfertigt». Das Arbeitsgericht legte am Mittwoch aber eine Auslauffrist der Beschäftigung bis Ende September fest, wie eine Sprecherin mitteilte. (Aktenzeichen 60 Ca 455/19)
Der Mann war mehr als 30 Jahre bei der Bundeswehr beschäftigt. Die erste Kündigung vom Dezember 2018 sei unwirksam, die zweite vom Januar dieses Jahres aber rechtens, hieß es nun. Der 62-jährige Kläger war nicht zum Gerichtstermin erschienen, er ließ sich von einer Anwältin vertreten.
Laut Gericht hatte das Ministerium dem langjährigen Mitarbeiter fehlende Verfassungstreue und Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Kameradschaft vorgeworfen. Der Kläger war laut Gericht zuletzt am brandenburgischen Bundeswehr-Standort in Strausberg beschäftigt.
Nach Erkenntnissen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) werden zwei Promille der Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr des Extremismus verdächtigt. Der MAD ist für Abwehr und Überwachung von Extremisten in der Bundeswehr zuständig. Unter 250 000 Männern und Frauen werden demnach aktuell rund 500 sogenannte Verdachtsfälle bearbeitet.
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