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Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Sozialdienst ist flächendeckend im gesamten Bundesgebiet bei den Bundeswehr-Dienstleistungszentren angesiedelt. Foto: DBwV/Kruse
Berlin. Die aktuelle Situation im Sozialdienst der Bundeswehr war Thema einer Gesprächsrunde, zu der die Abteilung Personal im BMVg im November Gewerkschaften und Berufsverbände geladen hatte. Für den DBwV nahm der Fachbereichsvorsitzende Zivile Beschäftigte, Klaus-Hermann Scharf, teil, der wie die anderen Anwesenden mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen musste, dass die tariffähigen Gewerkschaften ihre Teilnahme abgesagt hatten.
Wie im Vorfeld des Gesprächs wurde noch einmal Kritik laut aufgrund der noch nicht erfolgten Ausschreibungen, obwohl seit dem 1. Oktober die Dienstposten im Sozialdienst auf Besoldungsgruppe A 12 angehoben sind. Die beiden Unterabteilungsleiter Petra Müller (P III) und Eckhardt Meyer-Höper (P II) bedauerten die Verzögerung, die durch die fehlende Anhörung des Hauptpersonalrats entstanden sei. Man hoffe, baldmöglichst zu einem Ergebnis zu kommen.
Breiten Raum nahm die Situation der tarifbeschäftigten Sozialarbeiter ein. Gelobt wurde die Möglichkeit der übertariflichen Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9c und die Erhöhung der Zulage. Sie bedeute eine Erhöhung von durchschnittlich rund 250 Euro, womit die Sozialarbeiter in der Bundeswehr rund 160 Euro gegenüber den Kollegen in den Kommunen besser stehen würden. Scharf machte jedoch deutlich, dass die Erwartungen der tarifbeschäftigten Kollegen in der Sozialarbeit höher seien aufgrund der Höherdotierung der Dienstposten, insbesondere gemessen an ihrem Grund. Auch wenn Besoldungs- und Entgeltsystem nicht einfach vergleichbar wären, so könne doch angesichts der besonderen Bedeutung der Sozialarbeit für die Bundeswehr geprüft werden, ob die Tarifmerkmale für eine echte Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 11 erfüllbar wären. Die Vertreter des BMVg versicherten jedoch, umfangreich geprüft zu haben. Die auszuübenden Tätigkeiten würden leider eine höhere Eingruppierung nicht zulassen. Eine bessere Lösung könnten nur die Tarifvertragspartner erreichen.
Das Gesprächsergebnis bewertet Scharf unterschiedlich. Erfreulich sei natürlich die sich mit der Höherdotierung ergebene Möglichkeit der Beförderungen und der damit ausgedrückten Wertschätzung für die wertvolle Arbeit der im Sozialdienst tätigen Kolleginnen und Kollegen. Getrübt sei die Freude jedoch davon, dass man aus sachlichen Gründen nicht allen Kolleginnen und Kollegen diese Wertschätzung im vollen Umfang zuteil werden lassen könne. Viele der tarifbeschäftigten Sozialarbeiter haben zwar die Möglichkeit der Verbeamtung, Angebote hierfür rät Scharf nach individueller Prüfung auch anzunehmen. Nicht wirklich mitgenommen würden jedoch diejenigen, für die aus Altersgründen eine Verbeamtung rechtlich nicht mehr infrage käme oder nicht mehr attraktiv wäre.
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