70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
In der Reihe "Ich hätte da eine Frage" geben wir Ihnen Antworten auf Fragen, die unserer Rechtsabteilung gestellt wurden Foto: pixabay
Hauptfeldwebel d.R. Stefan D.: Ich war als früherer Soldat auf Zeit in diesem Jahr für zwei Monate zu einem Reservistendienst bei meiner alten Einheit. Auch wenn meine aktive Zeit schon etwas zurückliegt (ich bin Anfang 50), war es schon toll, die Kameradschaft in der Einheit zu erleben und zu erfahren, dass man gebraucht wird. Leider bin ich seit einiger Zeit auf die Grundsicherung angewiesen, weshalb natürlich auch die Mindestleitung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sehr willkommen war. Nun stellt sich jedoch heraus, dass die Arbeitsagentur die erhaltenen Leistungen von der Bundeswehr auf meinen Grundbedarf für ein halbes Jahr anrechnet. Das führt zum Ergebnis, dass ich in den nächsten sechs Monaten nicht einmal die Miete überwiesen bekomme. Ist das rechtens, zumal ich meine Wehrübung dem Jobcenter mitgeteilt habe? Leider ja. Vielen Betroffenen ist die Systematik der Anrechnung von „sonstigem Einkommen“ auf die Grundsicherung gemäß Sozialgesetzbuch II – auch bekannt als Hartz IV – nicht bekannt. Maßgeblich hierfür ist die Regelung ...
Lesen Sie die gesamte Antwort im geschützten Mitgliederbereich des DBwV.
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