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Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
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Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Politische Bildung ist Teil der Ausbildung - das gilt in der Bundeswehr und bei der Polizei. Für eine Partei zu werben, ist dabei nicht erlaubt. Das Menschenrechtsinstitut hält aber fest: Vertritt eine Partei rassistische Positionen, muss man das klar benennen.
Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) erwartet von Lehrkräften bei Polizei und Bundeswehr, dass sie sich in ihrem Unterricht verstärkt kritisch mit Rassismus und Rechtsextremismus beschäftigen. Dies gelte gegenwärtig besonders mit Blick auf rassistische und rechtsextreme Positionen der AfD, hält das Institut in einer aktuellen Analyse fest. Darin heißt es weiter: «Das Recht auf Chancengleichheit der Parteien schützt diese nicht vor sachlicher Auseinandersetzung mit ihren inhaltlichen Positionen.»
Das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates «oder gesetzliche Regeln für Polizei und Bundeswehr stehen einer kritischen Auseinandersetzung mit rassistischen und rechtsextremen Positionen keineswegs entgegen», betonte der Autor der Studie, Hendrik Cremer. «Wiederkehrende Berichte über Rassismus und Rechtsextremismus in Polizei und Bundeswehr unterstreichen den Handlungsbedarf», fügte er hinzu. Die Lehrkräfte seien zudem aufgefordert, auf rassistische Äußerungen von Polizisten in ihren Lehrveranstaltungen «kritisch zu reagieren».
DIMR-Direktorin Beate Rudolf erklärte, der Staat habe die Aufgabe, Polizisten und Soldaten deutlich zu machen, welche Positionen von der freiheitlich demokratischen Grundordnung gedeckt sind und welche nicht. Das Institut ist Deutschlands unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution. Es wird vom Bundestag finanziert. Ein Kuratorium legt die Richtlinien für die inhaltliche Arbeit des Instituts fest, das sich aus Vertretern von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Medien und Politik zusammensetzt.
Die AfD-Fraktion hatte vergangene Woche als Mitglied der Zivilgesellschaft die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Vera Lengsfeld benannt. Alle übrigen Fraktionen stimmten gegen diesen Vorschlag.
Für Lehrende in der politischen Bildung - auch in der Bundeswehr - sei es nicht nur zulässig, sondern geboten, rassistische und rechtsextreme Positionen von Parteien aufzugreifen und kritisch zu thematisieren, stellt das Institut in seiner Ausarbeitung fest. Die AfD versuche gezielt, Soldaten als Wähler zu gewinnen und «setzt Akteure in der politischen Bildung unter Druck», heißt es in seiner Analyse. Die AfD hatte 2019 die Suspendierung eines Generalmajors der Bundeswehr gefordert und dies mit kritischen Äußerungen über die Partei begründet.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den rechtsnationalen «Flügel» der AfD als rechtsextremistisch eingestuft. Der von Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke gegründete informelle Zusammenschluss hat sich inzwischen offiziell aufgelöst.
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