70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Sozialdienst der Bundeswehr bietet den Angehörigen der Bundeswehr und ihren Familien Beratung und Betreuung in allen sozialen Angelegenheiten. Foto: Bundeswehr/Jonas Weber
Wie des Öfteren berichtet, wurden im Oktober 2019 die Dienstposten im Sozialdienst der Bundeswehr sowohl bei den Sozialberatern als auch bei den Sozialarbeitern auf die Besoldungsgruppe A 12 angehoben. Im Rahmen der personellen Umsetzung der Organisationsmaßnahme fanden Informationsveranstaltungen und zahlreiche Personalgespräche durch die Servicezentren des BAPersBw statt.
Dabei wurden die seinerzeit überwiegend im Arbeitsverhältnis stehenden Sozialarbeiter hinsichtlich der Möglichkeit einer Übernahme in ein Beamtenverhältnis beraten. Darunter hatte man auch Tarifbeschäftigten, die das 50., teilweise sogar das 60. Lebensjahr überschritten hatten, eine Verbeamtung angeboten. Neben der persönlichen individuellen Prüfung, ob eine Verbeamtung mit Blick auf die Krankenversicherung und die Altersvorsorge im höheren Lebensalter noch sinnvoll ist, schreibt rechtlich die Bundeshaushaltsordnung (BHO) gemäß § 48 Abs. 1 vor, dass die Berufung in ein Beamtenverhältnis nur vor Vollendung des 50. Lebensjahres oder bei einem außerordentlichen Mangel an gleich geeigneten jüngeren Bewerbern möglich ist, sofern die Berufung einen erheblichen Vorteil für den Bund bedeutet.
Zur Überraschung des BAPersBw und des BMVg hatten Anfang 2020 75 tarifbeschäftigte Sozialarbeiter, darunter über ein Drittel über fünfzigjährig, einen Antrag auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis gestellt. Inzwischen konnten diejenigen Sozialarbeiter, die das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten hatten, verbeamtet werden.
Nach monatelanger Prüfung hatte das BMVg Anfang März mit der Begründung des Fehlens eines Ausnahmetatbestands nach § 48 BHO die Ablehnung der Anträge lebensälterer Sozialarbeiter auf Verbeamtung entschieden und dies den Antragsstellern mitgeteilt. Ein formaler Bescheid durch das BAPersBw mit einem Gesprächsangebot zur Klärung noch offener Fragen sollte folgen.
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