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Die Reform des Luftsicherheitsgesetz soll die Abwehrfähigkeit gegen hybride Angriffe durch Drohnen gegen kritische Infrastruktur und Flughäfen stärken. Foto: picture alliance/www.allover.cc/TPH
Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Reform des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Abwehrfähigkeiten gegen Drohnenangriffe auf kritische Infrastruktur und Flughäfen gestärkt werden. Vorgesehen sind nach Aussage der Bundesregierung mehr Befugnisse für die Bundeswehr sowie strengere Strafen. Im Gesetz ist nun ausdrücklich geregelt, dass die Streitkräfte bei der Abwehr von Drohnen notfalls „mit Waffengewalt“ Amtshilfe leisten dürfen, und zwar dann, wenn sich dadurch ein besonders schwerer Unglücksfall abwenden lässt.
Der DBwV hat den Gesetzgebungsprozess begleitet. Auf Einladung der SPD-Fraktion hatte der Vorsitzende der Säule Luftwaffe im DBwV, Oberstabsfeldwebel Heiko Stotz, im Januar als Sachverständiger an der Öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag teilgenommen und auch eine Stellungnahme abgegeben. „Die Novelle ist eine Reaktion der Bundesregierung auf die veränderte Gefahrenlage in der Luft und an Flughäfen“, sagt Stotz. „Die Sichtungen von unbemannten Luftfahrzeugen über Liegenschaften der Bundeswehr, über Einrichtungen ziviler Sicherheitsbehörden und über kritischer Infrastruktur treten mit beunruhigender Frequenz auf. Sichtungen in der Nähe von Flughäfen und die dadurch erzwungenen Einschränkungen für den zivilen Flugverkehr haben im vergangenen Jahr der breiten Öffentlichkeit die Bedrohung durch Drohnen vor Augen geführt.“
„Eine lange unterschätzte Gefahr“
In der Debatte am Donnerstag wies der SPD-Abgeordnete Daniel Baldy auf die Fortschritte in der Drohnenbekämpfung hin: Das neue Drohnenabwehrzentrum beispielsweise bringe Bund und Länder an einen Tisch, um Maßnahmen gegen Drohnenüberflüge zwischen den Sicherheitsbehörden besser koordinieren zu können. Die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei befinde sich im Aufbau.
„Drohnen waren lange Zeit eine unterschätzte Gefahr“ so Baldy. Das zeigten die aktuell leider nur bedingt vorhandenen Detektions- und Abwehrkapazitäten bei den Polizeien in Deutschland, sei es im Bund oder auch in den Ländern. Die Bundeswehr habe diese Fähigkeiten schon länger, aus anderen Bedrohungslagen, aus anderen Erfordernissen und Erfahrungen heraus. „Deshalb ist es aus unserer Sicht absolut richtig, diese Detektions- und Interventionstechniken im Rahmen der Amtshilfe bereitzustellen, um Gefahren durch Drohnen in Zukunft abzuwehren“, sagte Baldy, der als einziger Abgeordneter sowohl dem Innen- als auch dem Verteidigungsausschuss des Bundestages angehört.
Handelsübliche Drohnen könne die Polizei detektieren und abwehren. Aber Vorfälle, wie beispielsweise die Drohnenüberflüge über Polen im September 2025, machten klar, dass Deutschland sich auch gegen militärische Drohnen, die damals zum Einsatz kamen, wehren können müsse. Baldy: „Unsere Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten können das. Mit diesem Gesetz geben wir ihnen die Rechtssicherheit, um bewaffnete Drohnen im Ernstfall abschießen zu können.“
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Innenminister, Christoph de Vries, sagte in der Debatte, dass die zum 1. April vergangenen Jahres aufgestellte Heimatschutzdivision der Bundeswehr bereits den Schutz innerhalb Deutschlands umfasse. Sie könne zur Sicherung von Verkehrswegen, kritischer Infrastruktur und Schlüsselstandorten tätig werden. „Mit der jetzigen Änderung im Luftsicherheitsgesetz denken wir diesen Punkt im Grunde nur konsequent zu Ende“, so de Vries.
Drohnenabwehr ist eine Gemeinschaftsaufgabe
Man erlaube den Streitkräften auf Anforderung die Bundesländer zu unterstützen. „Drohnenabwehr ist vor allen Dingen eine Gemeinschaftsaufgabe.“ Der Schutz der Menschen vor Drohnen dürfe nicht vor Zuständigkeitsgrenzen haltmachen. De Vries: „Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sowie die Bundeswehr müssen daher an dieser Stelle besonders eng zusammenarbeiten.“
Der DBwV-Luftwaffen-Vorsitzende Stotz betonte, dass die Unterstützung der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe bei Drohnensichtungen oder Drohnenangriffen mit der geplanten Neuregelung des Luftsicherheitsgesetzes die Ausnahme bleibe und nicht der Regelfall werde. „Für die Gefahrenabwehr im Innern sind und bleiben die Polizeibehörden von Bund und Ländern verantwortlich“, so Stotz. Klar sei aber auch: Weder die Bundeswehr noch die Polizeien verfügen derzeit flächendeckend überhaupt über taugliche Wirkmittel, um Drohnen zeitgerecht und angemessen zu bekämpfen.
Neuer Straftatbestand im Gesetz
Die Grünen kritisierten die Gesetzesnovelle. Der Sicherheitsexperte Konstantin von Notz sagte in einem ARD-Interview sinngemäß, die Befugnisse für die Bundeswehr habe es auch ohne die Klarstellung im Gesetz bereits vorher schon gegeben, das Gesetz beschreibe nur die ohnehin geltende Rechtslage. Außerdem wäre es sinnvoll gewesen, wenn der Bund die Kompetenz an sich gezogen und die Bundespolizei für die Luftabwehr zuständig gemacht hätte, damit an dieser Stelle die Verantwortung zusammenlaufe.
Neben den Regelungen zur Amtshilfe sieht das Gesetz einen neuen Straftatbestand vor: Wer vorsätzlich und unbefugt in den Sicherheitsbereich eines Flughafens eindringt und dadurch den zivilen Luftverkehr gefährdet, muss künftig mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Anlass für diese Regelung sind die gefährlichen Protestaktionen, bei denen Klima-Aktivisten auf Rollfeldern Starts und Landungen von Flugzeugen verhindert haben.
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