30.10.2020
dpa

MAD-Mann weist in Prozess um Geheimnisverrat erneut Vorwürfe zurück

Ein MAD-Oberstleutnant ist beschuldigt, eine Razzia im Zusammenhang mit dem rechtsextremen Offizier Franco A. vorab durchgestochen zu haben. Nach einem Freispruch in erster Instanz geht es nun in die Berufung. Der Offizier bleibt dabei, nichts falsch gemacht zu haben.

Köln. Nach einem Freispruch in erster Instanz hat ein Oberstleutnant des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) bei Gericht erneut den Vorwurf des Geheimnisverrats zurückgewiesen. «Ich bestreite das», sagte der 44 Jahre alte Offizier am Donnerstag (29. Oktober) in Köln, nachdem die Berufungsverhandlung gegen ihn begonnen hatte. In dem Fall geht es um Vorwürfe im Zusammenhang mit einer Razzia bei der Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) in Calw in Baden-Württemberg am 15. September 2017.

Der MAD-Offizier war von Ermittlern beschuldigt worden, Informationen zu den Durchsuchungen in der Graf-Zeppelin-Kaserne des KSK vorab weitergegeben zu haben. Der Polizeieinsatz war damals Teil der Ermittlungen im Fall des rechtsextremen Soldaten Franco A., der sich als syrischer Flüchtling ausgegeben hatte. Er steht im Verdacht, aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus Anschläge geplant zu haben.

In einem ersten Prozess am Kölner Amtsgericht im März 2019 war der MAD-Oberstleutnant freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft legte allerdings Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein. Der MAD hat seine Zentrale in Köln.

Auch in der nächsten Instanz geht es nun um die Frage, ob der Oberstleutnant als ein Ansprechpartner für das Bundeskriminalamt (BKA) Kenntnisse von der geplanten Durchsuchung hatte und an den damaligen KSK-Unteroffizier Andre S., der auch Vertrauensperson des MAD war, weitergegeben hatte. Andre S. und zwei weitere KSK-Soldaten sollten ohne vorherige Informationen als Zeugen vernommen werden, weil sie der Bundesanwaltschaft als enge Kontaktpersonen von Franco A. galten. Angesetzt waren auch bundesweite Durchsuchungen.

Der 44-Jährige, der vor Gericht in Uniform auftrat, erklärte, er sei damals mit dem Fallkomplex Franco A. vertraut gewesen. Auch sei ihm bekannt gewesen, dass sich das BKA für die angesetzte Befragung den fraglichen Freitag ausgesucht hatte. Allerdings habe er nicht gewusst, dass Durchsuchungen geplant waren - es sei um Zeugenvernehmungen gegangen. Aktiv weitergegeben habe er sein Wissen nicht an Andre S., den er zwei Tage vorher getroffen hatte, um über einen anderen Komplex im Bundeswehr-Kosmos zu reden.

Im Gegenteil: Andre S. habe zu erkennen gegeben, dass er schon wisse, dass am darauffolgenden Freitag Behörden mit ihm sprechen wollten. Als er ihn daraufhin gefragt habe, woher er «von Freitag» wisse, sei von Andre S. die Antwort gekommen: «Der Kompanie-Chef hat gesagt: Da kommen Behördenvertreter. Wir sollen uns bereithalten.» Andre S. habe auch nicht gefragt, ob er - der MAD-Oberstleutnant - wisse, welche Art Behördenvertreter das seien. Danach habe man das Thema nicht mehr angeschnitten, weil es um ein anderen Komplex gehen sollte.

Schon in erster Instanz hatte die Verteidigung des Deutschen erläutert, die Razzia sei damals bekanntgeworden, weil die KSK-Soldaten auf dem Dienstweg aufgefordert worden seien, sich für den Tag der Vernehmung in der Kaserne bereitzuhalten. «Es pfiffen die Spatzen von den Dächern, dass da an diesem Freitag etwas passiert», hatte der Verteidiger damals erklärt.

Für den die Berufung wurden zunächst drei Verhandlungstermine festgelegt.