DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Verdiente Preisträger aus „Bundeswehr und Gesellschaft“
Wie der DBwV half, Frauen alle Wege in die Bundeswehr zu öffnen
Hat der Vorkrieg schon begonnen?
Jahresrückblick Dezember – Bundestag beschließt neuen Wehrdienst
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
4./AufklBtl 13 sammelt 4.345 Euro für den „Marsch zum Gedenken“
#DerLeereStuhl – Ein freier Platz für gelebte Veteranenkultur
Impulsvorträge der Veteranentagung jetzt auf YouTube!
Ein starkes Signal für die Veteranenbewegung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Was bedeutet die neue Sicherheitslage in Europa für Hilfsorganisationen? Die Malteser geben der Aufgabe nun besonderes Gewicht und haben einen Beauftragten für die Zusammenarbeit mit dem Militär.
Berlin - Der Malteser Hilfsdienst hält eine verstärkte gemeinsame Vorbereitung auf Einsätze ziviler Helfer auch im Konfliktfall für nötig. Dafür sei es wichtig, «sich ganz anders aufzustellen», sagte der neue Malteser-Bundesbeauftragte für Krisenresilienz, Martin Schelleis, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Der Begriff der Kriegstüchtigkeit und damit die Frage der Wehrfähigkeit und der Zivilschutzfähigkeit habe «natürlich Auswirkungen auch für eine Organisation wie die Malteser», sagte Schelleis. Der Generalleutnant a.D. war zuletzt Inspekteur der Streitkräftebasis der Bundeswehr und soll nun die zivil-militärische Zusammenarbeit voranbringen.
Das DRK-Gesetz nimmt drei Organisationen in die Pflicht
In Deutschland sind drei Hilfsorganisationen ermächtigt, den Sanitätsdienst der Bundeswehr zu unterstützen. Das sind neben dem DRK selbst die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst, wie im sogenannten DRK-Gesetz geregelt ist.
«Jetzt brauchen wir als Malteser konkrete Vorgaben der Bedarfsträger. Das ist nicht nur das Militär, das sind auch die Innenbehörden», sagte Schelleis. Es müsse klar sein, was qualitativ und quantitativ erwartet werde. Er plädierte auch für gemeinsames Training und sagte: «Beim Militär sagt man, was man nicht übt, kann man nicht. Und ich glaube, das ist absolut richtig.»
Zu den vorgesehenen Aufgaben gehört die sanitätsdienstliche Unterstützung der Streitkräfte. «Es ist die Beteiligung an der Rückführung von Verwundeten, die Betreuung von Kriegsgefangenen zum Beispiel, die Betreuung von Flüchtlingen im großen Stil und dann natürlich auch notleidender Bevölkerungen, die durch irgendwelche Handlungen in Deutschland zu Schaden kommen», sagte Schelleis weiter. Auch gehe es um den Betrieb karitativer Einrichtungen. Er sagte: «Auch das darf man nicht vergessen: Alten-, Pflegeheime und so weiter müssen auch in der Krise
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: