Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Zentrale Koordinierungs- und Ansprechstelle für Einsatzgeschädigte bietet Betroffenen Hilfe. Foto: DBwV/Willem gr. Darrelmann
Die Zentrale Koordinierungs- und Ansprechstelle für Einsatzgeschädigte hat einen neuen Namen – und sie bekommt mehr Personal, um Betroffenen noch besser helfen zu können.
Wenn ehemalige Soldaten an PTBS erkranken, ist ihnen häufig nicht klar, wie es weitergehen soll: Fühlt sich die Bundeswehr überhaupt noch zuständig für mich? Wer hilft nun weiter? Für die Betroffenen ist das eine zusätzliche Belastung in einer ohnehin schwierigen Situation. Dem neuen Leiter der Zentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden (ZALK) ist es ein besonderes Anliegen, diesen Ehemaligen die Hand zu reichen. „Wir geben ihnen eine niederschwellige Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen und Ihre Ansprüche auszuloten und wahrzunehmen“, erklärte Thorsten Roth bei seinem Besuch der Bundesgeschäftsstelle des DBwV im Januar.
Ein formloser Antrag per E-Mail reiche aus, so Roth, damit die ZALK die Arbeit aufnehme. Die Betroffenen hätten ihrem Land gedient und der Dienstherr habe eine Fürsorgepflicht – die nicht mit dem Ausscheiden der Soldaten aus dem Dienst ende. Nicht selten zeigten sich einsatzbedingte psychische Erkrankungen oft erst Jahre nach dem Dienstzeitende.
Die ZALK ist für die Umsetzung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes sowohl für aktive als auch ehemalige Soldaten zuständig, das heißt, sie entscheidet unter anderem über Anträge zur Aufnahme in die Schutzzeit und zur Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art. Die Schutzzeit hat zum Ziel, Einsatzgeschädigten die Möglichkeit der medizinischen Rehabilitation und gegebenenfalls der beruflichen Qualifizierung zu bieten, um die bisherige berufliche Tätigkeit wieder wahrnehmen zu können, eine dauerhafte Weiterverwendung bei der Bundeswehr oder eine sonstige Eingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen.
Sie geht auch mit besonderen Regelungen einher, so dürfen Einsatzgeschädigte innerhalb der Schutzzeit zum Beispiel nicht wegen Dienstunfähigkeit aufgrund der Einsatzschädigung entlassen werden. Ehemalige haben bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Chance auf eine Wiedereinstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art. Ein weiteres Privileg ist der an bestimmte Voraussetzungen gebundene und gesetzlich verankerte Weiterverwendungsanspruch im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums als Berufssoldat, Beamter oder unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer. „Ziel ist eine Rückkehr in das Berufsleben“, stellt Roth klar.
Roth und sein Team koordinieren die Abläufe im gesamten Verfahren, von der Antragstellung bis zum Abschluss. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen und administrativ notwendigen Schritten dürfe der Mensch aber auch nicht zu kurz kommen, sagte Roth. Man versuche stets, die individuelle Situation der Betroffenen mit zu berücksichtigen und auch vorhandene Ermessensspielräume im Sinne der Betroffenen zu nutzen. Roth kann bei seiner Arbeit auf Einsatzerfahrungen in Afghanistan, Kosovo und der Türkei sowie konkretes Wissen und Kenntnisse aus der Beschädigtenversorgung und Truppenpsychologie zurückgreifen.
Seit November 2019 ist die ZALK als eigenständiges Referat im BAPersBw aufgestellt, bis dahin war sie noch als eigenständiges Sachgebiet in einem Referat mit dem Sozialdienst ausgebracht. Mit der neuen Positionierung geht auch ein Aufwuchs einher: Die ZALK wird in der Zielstruktur bis auf 19 Mitarbeiter anwachsen. Roth: „Neben der Stärkung unseres Kernbereiches, der sich mit der Bearbeitung der Anträge und der Koordination aller Maßnahmen für die Betroffenen beschäftigt, erreichen wir durch die Personalverstärkung eine Optimierung von Prozessabläufen in der medizinischen Koordination sowie dem Berufsförderungsdienst. Darüber hinaus wird sich ein weiteres Sachgebiet mit der Koordination der Psychosozialen Netzwerke vor Ort beschäftigen.“
Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden (ZALK) Ansprechstelle: Tel. (02241) 15-3368. Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Referat ZS 2 ZALK Alte Heerstraße 81 53757 Sankt Augustin E-Mail-Adresse: BAPersBwZALK@bundeswehr.org
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: