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Im März haben Polizisten bei einer nächtlichen Übung ihren Hubschrauber falsch betankt. Nun verlangt der Dienstgeber hohen Schadenersatz. Foto: dpa
Berlin. Es war eine Schlagzeile, die vielleicht auch einige Angehörige der Bundeswehr aufgeschreckt hat: „Millionenschaden – Der Polizeihubschrauber, der an die falsche Zapfsäule geriet“. So die Überschrift in einem Beitrag von Spiegel Online vom 23. August. Dem Bericht zufolge verlangt die Bundespolizei von der Besatzung des Helikopters beträchtlichen Schadenersatz. Es geht um mehr als eine Million Euro.
Für die betroffenen Polizisten macht sich jetzt die Bundesvereinigung fliegendes Personal der Polizei (BfPP) stark – ein Kooperationspartner des Deutschen BundeswehrVerbands. Der Berufsverband kritisiert, dass mit der existenzgefährdenden Regressforderung des Dienstgebers eine offene, seit mehr als 60 Jahren im Polizeiflugdienst gelebte Fehlerkultur untergraben werde. Das Missgeschick geschah Ende März in Stendal. Dort war der Hubschrauber gelandet, um auf einem routinemäßigen Nachtflug nachzutanken. Leider wählten die Beamten die falsche Zapfsäule. Das Malheur wurde erst am nächsten Tag bemerkt. Auf die Flugeigenschaften habe die Falschbetankung keine Auswirkungen gehabt, heißt es in der Erklärung der BfPP. Natürlich seien hohe Kosten entstanden: Es sei nun mal so, dass alles an einem Luftfahrzeug teuer ist, da es eben luftzertifiziert ist. Allerdings sei zu berücksichtigen, dass Polizistinnen und Polizisten die Luftfahrzeuge unter Einsatzbedingungen bewegen. Da könnten auch mal Fehler passieren, so die BfPP. Das sei ärgerlich, das koste mitunter Geld und natürlich müssten Fehler auch Konsequenzen haben. Die Millionen-Forderung des Bundes ist für den Berufsverband aber übertrieben hoch. Die BfPP verspricht: „Als Berufsfachverband für den Polizeiflugdienst stellen wir uns gegen eine solche völlig überzogene Regressforderung und werden uns mit allen Mitteln für die betroffenen Kollegen einsetzen.“
„Hier sehen wir ein tolles Beispiel, wie sich eine Berufsvertretung für ihre Mitglieder einsetzt“, sagt Oberstabsfeldwebel a.D. Jürgen Görlich. Der stellvertretende DBwV-Vorsitzende fügt hinzu: „So würde auch der DBwV vorgehen, der sich immer für eine offene Fehlerkultur in der Bundeswehr eingesetzt hat. Es darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass unsere Mitglieder automatisch durch eine Diensthaftpflichtversicherung in so einem Fall geschützt wären.“
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