Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein ambitionierter Auftrag des Verteidigungsministers: Die Reorganisation des Bereichs Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Der neue Player in der Innovationslandschaft der Bundeswehr
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Erinnerung an Stefan Kamins
Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Montreal. Verteidigungsminister Boris Pistorius will die Reservekräfte der Bundeswehr mit militärischen Übungen in die Pflicht nehmen. Der SPD-Politiker bestätigte, dass dazu in seinem Ministerium ein Gesetzentwurf vorbereitet wird, nach dem Reservisten künftig schon in Friedenszeiten Dienst zu leisten haben.
«Freiwillig ist der Wehrdienst», sagte Pistorius im kanadischen Montreal am Rande eines Besuchs bei Rüstungsunternehmen. Wer den Wehrdienst antrete wisse, «dass dann anschließend für ihn eine Verpflichtung daraus folgt, auch Reserveübungen durchzuführen». Das sei auch bis weit in die 90er Jahre so gewesen.
Pistorius verwies auf die Aufgabe, den geplanten 260.000 Männern und Frauen in der aktiven Truppe 200.000 Reservisten an die Seite zu stellen. Diese würden wesentlich über den neuen Wehrdienst gewonnen. Reservedienstleistende sollten von sinnvollen Übungen profitieren. «Aber für uns ist wichtig, das kann nicht auf Freiwilligkeit basieren. Deswegen wird es eine Verpflichtung geben», sagte Pistorius.
Die Pläne beinhalteten auch für die Arbeitgeber eine Verpflichtung, Mitarbeiter bis zu einer bestimmten Grenze für Reserveübungen freizugeben. «Auch das war früher so. Das ist der einzige Weg, um wirklich den verlässlichen, stabilen Aufbau einer neuen Reserve zu gewährleisten», so Pistorius. Und: «Die Arbeitgeber mögen es mir nachsehen.»
Gesetzentwurf liegt im Ministerium schon vor
Für die Neuregelung der Dienstverpflichtung laufen die Vorbereitungen. «Die verlässliche Verfügbarkeit der Reserve ist für die nationale Sicherheit und gesellschaftliche Resilienz von hoher Relevanz», heißt es zur Begründung in dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Reserve, den das Ministerium auf seiner Webseite veröffentlichte.
«Nach der bisherigen Rechtslage konnte außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nur zu Übungen verpflichtend herangezogen werden», heißt es in dem Dokument weiter. Dies soll nun ausgeweitet werden: Möglich sein sollen demnach grundsätzlich «Verwendungen von Reservistinnen und Reservisten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, die der Erfüllung des Verfassungsauftrages der Streitkräfte dienen».
In bestimmten Ausnahmen wäre aber ein Einsatz nur bei Freiwilligkeit möglich - etwa bei Amtshilfe im Inland im Fall einer Naturkatastrophe. Auch Auslandseinsätze von Reservisten sollen nur freiwillig möglich sein, außer unter bestimmten Voraussetzungen in anderen EU- und Nato-Staaten.
Gestaffelte Dienstpflicht
Der Entwurf sieht verschiedene Abstufungen der Dienstpflicht vor. Alle, die mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst absolviert haben, könnten demnach bis zum Monat ihres 45. Geburtstag herangezogen werden. Wer mindestens ein Jahr Berufssoldat oder Soldat auf Zeit war, könnte bis zum Monat des 65. Geburtstags herangezogen werden.
Auch bei der Dauer, für die Reservisten eingezogen werden können, ist eine Staffelung angedacht. Wer weniger als ein Jahr Wehrdienst geleistet hat, könnte demnach maximal drei Wochen pro Jahr zum Dienst verpflichtet werden - und insgesamt höchstens für sechs Monate. Für Männer und Frauen, die mindestens 13 Jahre bei der Bundeswehr waren, beträgt die Höchstdauer zwölf Wochen pro Jahr und insgesamt maximal zwölf Monate.
Wie schon bisher soll es dabei bleiben, dass Reservistinnen und Reservisten zu einem unbefristeten Wehrdienst herangezogen werden können, wenn der Bundestag den Spannungsfall feststellt oder Deutschland angegriffen wird.
Pistorius will Reserve neu denken
In der Praxis wendet die Bundeswehr derzeit auch bei Übungen den Grundsatz der Freiwilligkeit an - sowohl von Reservisten als auch von deren Arbeitgebern. Vor dem Hintergrund der veränderten Bedrohungslage hatte es zuletzt aber auch Rufe gegeben, davon abzurücken und Übungen zur Pflicht zu machen.
Im April hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius eine Militärstrategie vorgelegt. Die Bundeswehr soll demnach auf mindestens 260.000 Männer und Frauen in der stehenden Truppe sowie eine voll ausgestattete Reserve mit 200.000 Soldaten anwachsen. Pistorius sagte damals: «Wir denken die Reserve neu. Künftig wird die Reserve eben nicht ausschließlich und temporär die aktive Truppe unterstützen, wenn es nötig ist. Nein, wir sehen die neue Reserve ausdrücklich auf Augenhöhe mit der aktiven Truppe.»
Arbeitgeber sollen vorher angehört werden
Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums verwies auf Anfrage auf die Höchstaltersgrenzen und zeitliche Begrenzungen für den Reservistendienst hin. «Mit dieser beabsichtigten Abstufung wird dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen», sagte sie.
Im Entwurf des Gesetzes sei vorgesehen, dass die Arbeitgeber künftig bei allen Reservedienstleistungen vorher angehört werden und Möglichkeiten haben, die Zurückstellung von einzelnen Arbeitnehmern zu beantragen.
Mit dem neuen Wehrdienst reagiert Deutschland auf die Bedrohung durch Russland und die in der Folge geänderten Nato-Ziele. Dazu gehören auch der Kauf von Waffen, Militärtechnik und Ausrüstung im hohen dreistelligen Milliardenbereich.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: