70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Dein Patch kann Gutes tun!
„Das KSK genießt im internationalen Kreis vergleichbarer Spezialkräfte einen ausgezeichneten Ruf"
Körperliche und mentale Stärke sind der Schlüssel
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin - Bei der Bundeswehr sind in den zwei Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Rehabilitierung homosexueller Soldaten 178 Anträge auf Wiedergutmachung eingegangen. Dies sei weniger als erwartet, teilte das Verteidigungsministerium am Dienstag (08. August 2023) in Berlin mit. In einem Evaluierungsbericht stellt das Ministerium aber fest: «Die Ziele des Gesetzes wurden erreicht.»
So ziele das Gesetz nicht nur auf individuelle Rehabilitierung Einzelner, sondern auch auf kollektive Rehabilitierungsmaßnahmen wie die Aufhebung wehrdienstgerichtlicher Urteile. «Die kollektiven Wirkungen des Gesetzes als Baustein für mehr Akzeptanz und Toleranz sexueller Vielfalt in der Bundeswehr gehen weit über die reine Bewertung der Zahl von Rehabilitierungen und Entschädigungen hinaus», hieß es. Als symbolische Wiedergutmachung seien bislang rund 400.000 Euro an die Berechtigten ausgezahlt worden.
Der Bundestag hatte 2021 beschlossen, dass homosexuelle Soldaten für ihre Benachteiligung in der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee der DDR entschädigt und rehabilitiert werden. Homosexuelle Handlungen waren in der Bundesrepublik bis 1969 eine Straftat und beschäftigten auch die Truppendienstgerichte. Homosexuelle Soldaten mussten in den Anfangsjahren der 1955 gegründeten Bundeswehr damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden. Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit Führungsaufgaben betraut.
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