Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin - Bei der Bundeswehr sind in den zwei Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Rehabilitierung homosexueller Soldaten 178 Anträge auf Wiedergutmachung eingegangen. Dies sei weniger als erwartet, teilte das Verteidigungsministerium am Dienstag (08. August 2023) in Berlin mit. In einem Evaluierungsbericht stellt das Ministerium aber fest: «Die Ziele des Gesetzes wurden erreicht.»
So ziele das Gesetz nicht nur auf individuelle Rehabilitierung Einzelner, sondern auch auf kollektive Rehabilitierungsmaßnahmen wie die Aufhebung wehrdienstgerichtlicher Urteile. «Die kollektiven Wirkungen des Gesetzes als Baustein für mehr Akzeptanz und Toleranz sexueller Vielfalt in der Bundeswehr gehen weit über die reine Bewertung der Zahl von Rehabilitierungen und Entschädigungen hinaus», hieß es. Als symbolische Wiedergutmachung seien bislang rund 400.000 Euro an die Berechtigten ausgezahlt worden.
Der Bundestag hatte 2021 beschlossen, dass homosexuelle Soldaten für ihre Benachteiligung in der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee der DDR entschädigt und rehabilitiert werden. Homosexuelle Handlungen waren in der Bundesrepublik bis 1969 eine Straftat und beschäftigten auch die Truppendienstgerichte. Homosexuelle Soldaten mussten in den Anfangsjahren der 1955 gegründeten Bundeswehr damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden. Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit Führungsaufgaben betraut.
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