DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Neue Alimentations-Entscheidung des BVerfG zur Berliner Beamtenbesoldung unterstreicht Verfassungswidrigkeit
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
„Es kommt jetzt mehr denn je auf einen starken DBwV an“
Böblingen. Wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz ist ein Strafbefehl gegen einen ehemaligen Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr erlassen worden. Das Amtsgericht Böblingen verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Montag mitteilte. Zuerst hatte die Zeitung «taz» über die Entscheidung berichtet. Die Höhe der Tagessätze ist allerdings unbekannt.
Gegen den Strafbefehl wurde laut Staatsanwaltschaft Einspruch eingelegt. Bei Hausdurchsuchungen hatten Ermittler laut «taz» bei dem 34-Jährigen Patronen, Nebel- und Signalgranaten sichergestellt sowie eine Kiste, in der sich Zünder von Handgranaten befanden. Dem Mann wurde «vorsätzlicher unerlaubter Besitz von Munition in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen in zwei tateinheitlichen Fällen» vorgeworfen.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: