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Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
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Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Böblingen. Wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz ist ein Strafbefehl gegen einen ehemaligen Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr erlassen worden. Das Amtsgericht Böblingen verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Montag mitteilte. Zuerst hatte die Zeitung «taz» über die Entscheidung berichtet. Die Höhe der Tagessätze ist allerdings unbekannt.
Gegen den Strafbefehl wurde laut Staatsanwaltschaft Einspruch eingelegt. Bei Hausdurchsuchungen hatten Ermittler laut «taz» bei dem 34-Jährigen Patronen, Nebel- und Signalgranaten sichergestellt sowie eine Kiste, in der sich Zünder von Handgranaten befanden. Dem Mann wurde «vorsätzlicher unerlaubter Besitz von Munition in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen in zwei tateinheitlichen Fällen» vorgeworfen.
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