70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Böblingen. Wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz ist ein Strafbefehl gegen einen ehemaligen Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr erlassen worden. Das Amtsgericht Böblingen verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Montag mitteilte. Zuerst hatte die Zeitung «taz» über die Entscheidung berichtet. Die Höhe der Tagessätze ist allerdings unbekannt.
Gegen den Strafbefehl wurde laut Staatsanwaltschaft Einspruch eingelegt. Bei Hausdurchsuchungen hatten Ermittler laut «taz» bei dem 34-Jährigen Patronen, Nebel- und Signalgranaten sichergestellt sowie eine Kiste, in der sich Zünder von Handgranaten befanden. Dem Mann wurde «vorsätzlicher unerlaubter Besitz von Munition in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen in zwei tateinheitlichen Fällen» vorgeworfen.
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