Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Leipzig. Wie darf sich eine Kommandeurin der Bundeswehr auf einem Dating-Portal präsentieren? Darüber wird an diesem Mittwoch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestritten. Die Kommandeurin wehrt sich vor dem 2. Wehrdienstsenat gegen einen Verweis, der ihr erteilt wurde (Az.: BVerwG 2 WRB 2.21).
Dem Disziplinarvorgesetzten war ihr Auftritt auf dem Dating-Portal zu weit gegangen. Laut Gericht warb die Soldatin dort privat mit dem Text «Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.» Aus Sicht des Vorgesetzten wurde sie damit ihrer Verpflichtung nicht gerecht, auch außerdienstlich «ordnungsgemäß» aufzutreten.
Die Soldatin beruft sich auf ihr Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung. Sie sieht laut Gericht auch keine Gefahr, dass durch ihr Inserat das Ansehen der Bundeswehr ernsthaft beeinträchtigt werde. Die Verhandlung vor dem Wehrdienstsenat beginnt um 10.00 Uhr. Mit einem Urteil wird im Laufe des Mittwochs gerechnet.
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