70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Dein Patch kann Gutes tun!
„Das KSK genießt im internationalen Kreis vergleichbarer Spezialkräfte einen ausgezeichneten Ruf"
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Leipzig. Wie darf sich eine Kommandeurin der Bundeswehr auf einem Dating-Portal präsentieren? Darüber wird an diesem Mittwoch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestritten. Die Kommandeurin wehrt sich vor dem 2. Wehrdienstsenat gegen einen Verweis, der ihr erteilt wurde (Az.: BVerwG 2 WRB 2.21).
Dem Disziplinarvorgesetzten war ihr Auftritt auf dem Dating-Portal zu weit gegangen. Laut Gericht warb die Soldatin dort privat mit dem Text «Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.» Aus Sicht des Vorgesetzten wurde sie damit ihrer Verpflichtung nicht gerecht, auch außerdienstlich «ordnungsgemäß» aufzutreten.
Die Soldatin beruft sich auf ihr Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung. Sie sieht laut Gericht auch keine Gefahr, dass durch ihr Inserat das Ansehen der Bundeswehr ernsthaft beeinträchtigt werde. Die Verhandlung vor dem Wehrdienstsenat beginnt um 10.00 Uhr. Mit einem Urteil wird im Laufe des Mittwochs gerechnet.
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