Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Symbolbild: Bisher gilt die Verpflichtung zum Abdecken sichtbarer Tätowierungen für Bundeswehr-Angehörige nicht während des Dienstes innerhalb militärischer Bereiche. Ein neuer Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts könnte diese Regelung zukünftig verschärfen. Foto: Bundeswehr/Jana Neumann
Irgendwie dezent abdecken, Hemdsärmel runterrollen auch bei größter Hitze, ein Problem, mit dem sich tätowierte Bundeswehrangehörige regelmäßig herumschlagen. Grundsätzlich gibt es für das Tragen von Tattoos, Piercings oder anderer Körpermodifikationen bei den Deutschen Streitkräften kein Verbot. Seit Januar 2014 wird das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten ausführlich auf sieben Seiten in der Zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr A-2630/1 geregelt. Schließlich bestimmen sie als Repräsentanten des Staates „durch ihr Auftreten in Uniform und ihr korrektes Aussehen das Bild der Bundeswehr in der Öffentlichkeit und das Bild Deutschlands im Ausland“, heißt es gemäß Vorschrift.
Nach dem Willen des Bundeskabinetts könne nun das Tragen von sichtbaren Tätowierungen, Piercings und auffälligen Frisuren bei Soldaten und anderen Beamten in Zukunft sogar verboten bzw. erheblich eingeschränkt werden. Am Mittwoch wurde in Berlin ein entsprechender Gesetzentwurf zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten durch das Bundeskabinett verabschiedet.
Demzufolge könne zukünftig das Tragen von sichtbaren Tätowierungen oder einer bestimmten Haartracht vom Dienstherrn untersagt werden, berichtet die Deutsche Presse-Agentur, wenn dadurch „die amtliche Funktion“ eines Beamten beeinträchtigt werde. Zur Begründung heißt es, Staatsdiener müssten mit ihrem Erscheinungsbild „Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen“ nehmen.
Bereits vor dem Gesetzentwurf bestanden ähnliche Regelungen. Allerdings beruhten diese laut dpa nur auf Verwaltungsvorschriften oder Erlassen. Erst im Jahr 2017 mahnte das Bundesverwaltungsgericht eine gesetzliche Regelung an, da es sich um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handele.
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