70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Dein Patch kann Gutes tun!
„Das KSK genießt im internationalen Kreis vergleichbarer Spezialkräfte einen ausgezeichneten Ruf"
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Frankfurt/Main. Nach mehr als einem Jahr steuert der Prozess gegen den terrorverdächtigen Bundeswehroffizier Franco A. auf sein Ende zu. An diesem Montag könnten nach der Planung des Oberlandesgerichts Frankfurt die Plädoyers beginnen. Zuvor werden noch 20 Beweisanträge abgearbeitet, die die Verteidigung und der Angeklagte selbst beim vorherigen Termin gestellt hatten. Dafür war ihnen eine Frist gesetzt worden.
Die Bundesanwaltschaft wirft Franco A. vor, Anschläge auf Politiker geplant zu haben. Der derzeit vom Dienst freigestellte Bundeswehrsoldat aus Offenbach legte sich zudem eine falsche Identität als syrischer Flüchtling zu - aus Sicht der Ankläger, um den Verdacht nach einem Anschlag gegen Flüchtlinge zu richten und das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern.
A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Woher die Waffe stammt und was er damit plante, ist bislang nicht bekannt.
Die Beweisanträge könnten überwiegend mit Verlesungen aus den Gerichtsakten erledigt werden, hatte der Vorsitzende Richter erklärt. Anschließend würde die Beweisaufnahme geschlossen, so dass am Nachmittag die Vertreter der Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer halten könnten. Dessen Dauer hatten sie auf rund zwei Stunden Dauer geschätzt.
Die Verteidiger und der Angeklagte kämen dann am 24. Juni zu Wort, bevor am 5. Juli das Urteil verkündet wird. Franco A. war zwischenzeitlich auf freiem Fuß, befindet sich aber seit Februar erneut in Untersuchungshaft. Der Prozess begann am 20. Mai 2021.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: