Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Koblenz - Im Prozess wegen Spionage bei der Bundeswehr für einen iranischen Nachrichtendienst hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz den Hauptangeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Seine Ehefrau bekam nach Mitteilung des Gerichts vom Montag (23.03.2020) eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In dem Prozess war die Öffentlichkeit immer wieder «wegen Gefährdung der Staatssicherheit» ausgeschlossen worden.
Der einstige Übersetzer und landeskundliche Berater bei der Bundeswehr in Daun in der Eifel wurde wegen Landesverrats in einem besonders schweren Fall verurteilt. Außerdem hatte der Deutsch-Afghane nach Überzeugung des OLG Dienstgeheimnisse verletzt. Der frühere Zivilangestellte hatte laut Gericht unter Missbrauch seiner verantwortlichen Stellung für insgesamt mehr als 34.000 Euro Honorar militärische Staatsgeheimnisse an einen iranischen Nachrichtendienst weitergegeben. Er saß in Koblenz in Untersuchungshaft.
Angeklagt wegen Beihilfe war auch seine Frau. Die Deutsch-Afghanin befand sich auf freiem Fuß. Sie wohnt - wie zuvor auch ihr Ehemann - in Bonn. Beide sind in der afghanischen Hauptstadt Kabul geboren und hatten sich laut dem Wahlverteidiger des Hauptangeklagten, Ulrich Sommer, vorerst nicht zu den Vorwürfen geäußert. Der Prozess hatte am 20. Januar begonnen. Zahlreiche Zeugen waren geladen.
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