70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Koblenz - Im Prozess wegen Spionage bei der Bundeswehr für einen iranischen Nachrichtendienst hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz den Hauptangeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Seine Ehefrau bekam nach Mitteilung des Gerichts vom Montag (23.03.2020) eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In dem Prozess war die Öffentlichkeit immer wieder «wegen Gefährdung der Staatssicherheit» ausgeschlossen worden.
Der einstige Übersetzer und landeskundliche Berater bei der Bundeswehr in Daun in der Eifel wurde wegen Landesverrats in einem besonders schweren Fall verurteilt. Außerdem hatte der Deutsch-Afghane nach Überzeugung des OLG Dienstgeheimnisse verletzt. Der frühere Zivilangestellte hatte laut Gericht unter Missbrauch seiner verantwortlichen Stellung für insgesamt mehr als 34.000 Euro Honorar militärische Staatsgeheimnisse an einen iranischen Nachrichtendienst weitergegeben. Er saß in Koblenz in Untersuchungshaft.
Angeklagt wegen Beihilfe war auch seine Frau. Die Deutsch-Afghanin befand sich auf freiem Fuß. Sie wohnt - wie zuvor auch ihr Ehemann - in Bonn. Beide sind in der afghanischen Hauptstadt Kabul geboren und hatten sich laut dem Wahlverteidiger des Hauptangeklagten, Ulrich Sommer, vorerst nicht zu den Vorwürfen geäußert. Der Prozess hatte am 20. Januar begonnen. Zahlreiche Zeugen waren geladen.
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