70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
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Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
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Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
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Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Das Verteidigungsministerium will für den schnellen Bau militärischer Infrastruktur deutliche Vereinfachungen und eine Lockerung von Umweltauflagen. Das geht aus einem Entwurf für das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz hervor, über den zuerst «Table.Briefings» berichtete und der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorlag.
«Viele Infrastrukturverfahren dauern immer noch mehrere Jahre und binden unverhältnismäßig viele Ressourcen, die dann an anderer Stelle fehlen. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die Ausgestaltung der Infrastrukturverfahren, deren vielfältige Anforderungen sich aus einer ebenso großen Vielzahl an Bundes- als auch Landesgesetzen ergeben», heißt es zur Begründung.
Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung auf bestimmten Flächen
Änderung soll es demnach bei der Anwendung der Trinkwasserverordnung, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und auch bei Umweltverträglichkeitsprüfungen geben. Auf Flächen, die Zwecken der Verteidigung dienen oder für einen solchen Zweck ausgewiesen sind, soll auf Antrag von einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen werden.
Künftig soll neben den Ländern auch die Verwaltung der Bundeswehr Bauprojekte für Kasernen, Munitionslager oder Übungsplätze übernehmen können, berichtete «Table.Briefings». Der Bedarf an Infrastruktur übersteige demnach das bisherige Bauvolumen um ein Vielfaches.
Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums erklärte, der Referentenentwurf des Gesetzes sei finalisiert und befinde sich in der ressortinternen Abstimmung. Er werde nicht kommentiert. Das Kabinett werde sich nach Abschluss der Ressortabstimmungen damit befassen.
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