Das Veteranenabzeichen ist ein Ausdruck dafür, dass das Thema in der Politik seit einiger Zeit mehr Aufmerksamkeit bekommt. Doch für einsatzgeschädigte Soldaten muss noch viel mehr erreicht werden. Foto: DBwV/Zacharie Scheurer

Das Veteranenabzeichen ist ein Ausdruck dafür, dass das Thema in der Politik seit einiger Zeit mehr Aufmerksamkeit bekommt. Doch für einsatzgeschädigte Soldaten muss noch viel mehr erreicht werden. Foto: DBwV/Zacharie Scheurer

27.08.2021
Von Katja Gersemann

„Die Bearbeitungszeiten sind ein Riesenproblem“

Jahrelang hatte sich der DBwV bereits in den 90er-Jahren für eine bessere Versorgung von Einsatzsoldaten stark gemacht – doch erst mit dem Beginn des Afghanistan-Einsatzes lenkte die Bundeswehr endlich ein. Zum Ende der Mission zieht Rechtsanwalt Arnd Steinmeyer im Interview mit unserer Redaktion Bilanz. Der Experte hält weitere Verbesserungen für dringend geboten.

Sie bearbeiten jährlich mehrere hundert Fälle, in denen es um Ansprüche aus Wehrdienstbeschädigungen auch von Einsatzgeschädigten geht. Wo hakt es für die Betroffenen Ihrer Wahrnehmung nach?

Nach rund 20 Jahren Erfahrung mit der Einsatzversorgung haben wir nach wie vor das Riesenproblem, dass die Verfahren sich viel zu lange hinziehen. Die Bearbeitungszeit für unkomplizierte Wehrdienstbeschädigungen mag sich deutlich verkürzt habe, bei psychischen Einsatzbelastungen trifft das aber nicht zu. Es ist aus meiner Sicht völlig inakzeptabel, dass Soldaten in den Einsatz geschickt werden und der Dienstherr anschließend seiner Fürsorgepflicht nur zögerlich – oder gar nicht - gerecht wird. Gut, dass der DBwV seinen Mitgliedern hier in vielen Fällen Rechtsschutz gewährt. Davon abgesehen treten in letzter Zeit neue Probleme im Zusammenhang mit dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz auf.

Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz wurde auf Druck des DBwV hin vor rund 13 Jahren geschaffen, um schwer einsatzgeschädigten Soldaten ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung bei der Bundeswehr zu geben – und ist damit doch eigentlich ein Segen für betroffene Soldaten.

Das ist grundsätzlich richtig. Mittlerweile ist aber zum Beispiel in der Beschädigtenversorgung die Tendenz zu beobachten, dass bei Einsatzgeschädigten, die am Ende ihrer Schutzzeit stehen – also der Zeit, in der sie medizinische Behandlungen oder Leistungen zur beruflichen Qualifizierung erhalten, um wieder in das Arbeits- oder Dienstleben integriert werden zu können -, unnötige und psychisch belastende Nachbegutachtungen angestellt werden. Oder aber es wird der Grad der Schädigungsfolgen aus heiterem Himmel herabgesetzt. Ohne juristisch ins Detail zu gehen: Das kann zur Folge haben, dass die Betroffenen die Ziele der Schutzzeit nicht mehr erreichen können, was natürlich gravierende Folgen hat. Betroffene, die jahrelang damit rechnen durften, dass sie am Ende der Schutzzeit Berufssoldaten werden, stehen plötzlich vor dem Nichts.

Das BMVg will nun umfassend überprüfen, wo sich das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz bewährt hat, und wo es verbessert werden muss. Wo könnte man noch ansetzen für Verbesserungen?

Das Gesetz muss an einigen Stellen nachgebessert und geschärft und die Abläufe müssen transparenter werden. Es ist zum Beispiel unklar, wer überhaupt die Entscheidung, dass die Ziele der Schutzzeit nicht mehr erreicht werden, trifft. Den Bescheiden entnehmen wir da ganz unterschiedliche Informationen. In der langen Anwendungszeit des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes haben sich aber auch noch viele weitere Fragen ergeben, die dringend geklärt werden müssen. So etwa die Frage, ob berufliche Qualifizierungsmaßnahmen auch für einsatzgeschädigte Berufssoldaten in der Schutzzeit möglich sind. Das BMVg sperrt sich hier und zählt nur einsatzgeschädigte Soldaten auf Zeit zu den Anspruchsberechtigten.

Dabei könnte man das Gesetz auch anders auslegen…

Ja, diese Haltung ist aus meiner Sicht völlig unverständlich. Es gibt auch Berufssoldaten, die aufgrund ihrer Erlebnisse psychisch nicht in der Lage sind, in den Dienst zurückzukehren. Für sie muss es selbstverständlich die Möglichkeit geben, sich für Aufgaben außerhalb der Bundeswehr zu qualifizieren. Unterm Strich ist es sehr erfreulich, dass das BMVg jetzt einen genauen Blick auf das Gesetz wirft. Es bleibt zu hoffen, dass die richtigen Schlüsse gezogen werden. In jedem Fall bin ich zuversichtlich, dass sich der Deutsche BundeswehrVerband auch hier im Sinne der Einsatzsoldatinnen und -soldaten erfolgreich einbringt.


Arnd Steinmeyer ist Partner der Kanzlei Berburg in Lüneburg und Vertragsanwalt des Deutschen BundeswehrVerbandes. Er ist Experte für Wehrdienstbeschädigungsverfahren und insbesondere für Verfahren zur Anerkennung von psychischen Einsatzbelastungen wie etwa der Posttraumatischen Belastungsstörung.

 

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