In der Reihe "Ich hätte da eine Frage" geben wir Ihnen Antworten auf Fragen, die unserer Rechtsabteilung gestellt wurden Foto: pixabay

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15.10.2018
jmi

"Ich hätte da eine Frage": Leistungen für Reservistendienst und Hartz IV?

Hauptfeldwebel d.R. Stefan D.: Ich war als früherer Soldat auf Zeit in diesem Jahr für zwei Monate zu einem Reservistendienst bei meiner alten Einheit. Auch wenn meine aktive Zeit schon etwas zurückliegt (ich bin Anfang 50), war es schon toll, die Kameradschaft in der Einheit zu erleben und zu erfahren, dass man gebraucht wird. Leider bin ich seit einiger Zeit auf die Grundsicherung angewiesen, weshalb natürlich auch die Mindestleitung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sehr willkommen war. Nun stellt sich jedoch heraus, dass die Arbeitsagentur die erhaltenen Leistungen von der Bundeswehr auf meinen Grundbedarf für ein halbes Jahr anrechnet. Das führt zum Ergebnis, dass ich in den nächsten sechs Monaten nicht einmal die Miete überwiesen bekomme. Ist das rechtens, zumal ich meine Wehrübung dem Jobcenter mitgeteilt habe?

Leider ja. Vielen Betroffenen ist die Systematik der Anrechnung von „sonstigem Einkommen“ auf die Grundsicherung gemäß Sozialgesetzbuch II – auch bekannt als Hartz IV – nicht bekannt. Maßgeblich hierfür ist die Regelung ...

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