In der Reihe "Ich hätte da eine Frage" geben wir Ihnen Antworten auf Fragen, die unserer Rechtsabteilung gestellt wurden Foto: pixabay

In der Reihe "Ich hätte da eine Frage" geben wir Ihnen Antworten auf Fragen, die unserer Rechtsabteilung gestellt wurden Foto: pixabay

21.01.2019
mh

"Ich hätte da eine Frage": Welche Voraussetzungen gelten für SaZ, die einer Nebentätigkeit nachgehen?

Hauptfeldwebel M: Im Verbandsmagazin (November 2018) habe ich gelesen, unter welchen Voraussetzungen ich als Soldat auf Zeit (SaZ) einer Nebentätigkeit nachkommen nachgehen darf. Hier wurden auch Hinzuverdienstgrenzen genannt. Ich selbst gehe einer genehmigten Nebentätigkeit nach, verdiene jedoch mehr, als in der dort als zulässig beschriebenen Hinzuverdienstgrenze. Ist das nun unzulässig? Gilt hier nicht § 20 Absatz 2 Satz 5 Soldatengesetz (SG) und somit die „40-Prozent-Grenze“?

Der von Ihnen genannte Artikel verfolgt das Ziel, einem Großteil der betroffenen Kameraden einen rechtlich belastbaren Erwartungshorizont aufzuzeigen, nach welchem sich die Genehmigung einer Nebentätigkeit...

Lesen Sie die komplette Antwort im geschützten Mitgliederbereich.

Mit Rat und Hilfe stets an Ihrer Seite!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Alle Ansprechpartner im Überblick