Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Wer im Wehrdienst dauerhaft geschädigt wurde, verdient Heilbehandlung auf höchstem Niveau (Foto: dapd)
Der Kampf um die Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) – er kommt immer wieder vor und stellt die Betroffenen oft vor eine Herausforderung. Die Ansprüche auf Heilbehandlung und finanzielle Leistungen richten sich nach dem Sozialen Entschädigungsrecht. Wichtig für die Soldaten ist dabei das Bundesversorgungsgesetz, das unter anderem die finanzielle Absicherung für Soldaten auf Zeit, Reservistendienst Leistende und Freiwillig Wehrdienst Leistende nach einer WDB enthält. Die Bundesregierung will all das neu ordnen. Ziel ist ein neues Sozialgesetzbuch XIII. Der Deutsche BundeswehrVerband ist von Anfang an dabei.
Gestartet wurde nun mit einem ersten Beteiligungsgespräch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Vorsitzende ERH, Hauptmann a. D. und Stabshauptmann d. R. Albrecht Kiesner, stellte für den DBwV klar: Das Vorhaben enthält gute Ansätze, aber auch klaren Anlass für Kritik. Ein Grundsatz lautet beispielsweise: „Reha vor Rente“ – mit Maßnahmen der sogenannten Schnellhilfe für die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben. Jedoch passen Vorgaben wie starre Fristen für die Traumabehandlung nicht zu PTBS und anderen psychischen Schädigungen. Aus gutem Grund hat die Bundeswehr dafür andere Regeln. Deshalb regt der DBwV hier ein eigenes Gesetz für Soldaten an. Kernforderung des Verbands, so Kiesner, ist die Heilbehandlung auf Beihilfe-Niveau nach einer WDB. „Hier gibt es eklatante Unterschiede zwischen dem jetzigen Standard und der Beihilfe, die nicht vermittelbar sind. Und jemandem, der im Wehrdienst dauerhaft geschädigt wurde, sollte doch das höchste Niveau zustehen“, sagte Kiesner. Ein weiterer Kritikpunkt: unflexible Fristen für die Festlegung des Grads der Schädigungsfolgen, die eine Neufestsetzung auch bei einem verschlechterten Gesundheitszustand nicht zulassen. Dieser Kritik und weiteren Forderungen haben sich viele Verbände angeschlossen.Der DBwV hat übrigens als einziger größerer Berufsverband für seine Mitglieder gesprochen. Das wird er bei jedem weiteren Schritt des Verfahrens fortführen. Es werden noch einige Schritte sein, denn das Ministerium hat die Ressortabstimmung und offizielle Verbändebeteiligung für die nächste Wahlperiode geplant.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: