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Der Deutsche Bundestag. Foto: dpa
Im vereinfachten Verfahren überwies der Bundestag den Entwurf eines Siebten Besoldungsänderungsgesetzes (7. BesÄndG, Bundestagsdrucksache 18/6156) am Donnerstag, 1. Oktober, in die Ausschussberatung. Der Entwurf beinhaltet viel Positives. Hier zahlt sich gute Lobbyarbeit aus: Der DBwV war schon lange vorher am Ball, nämlich in der Phase der Gestaltung des Gesetzesentwurfs.
Zur Erinnerung die wichtigsten Änderungen im Überblick:Zunächst ist eine systematische Neufassung der Erfahrungsstufen von Beamten sowie von Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten angedacht. Die Eingangseinstufung soll nicht mehr pauschal ab dem 21. Lebensjahr einsetzen, stattdessen soll die gesamte Zeit ab Einstellung als Erfahrungszeit gelten. Zwar verschlechtert sich die Stufenlaufzeit in der Erfahrungsstufe zwei von zwei Jahren und drei Monaten auf drei Jahre, dafür fällt aber auch die die Streckung der höheren Erfahrungsstufen weg, wodurch ein schnellerer Aufstieg in den Erfahrungsstufen möglich wird.
Zudem ist die Vergütung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft für alle Sanitätssoldaten an Bundeswehrkrankenhäusern geplant. Dies gilt bisher nur für Sanitätsoffiziere. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung soll gesetzlich verankert und deren Leistungskatalog noch erweitert werden. Der DBwV begrüßt das ausdrücklich.
Die Verabschiedung im Bundestag wird für Anfang November erwartet. Sollte das Gesetz beschlossen werden, wird es im Januar 2016 in Kraft treten. Der Deutsche BundeswehrVerband wird bis zum Schluss dabei sein.
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