Bundesvorsitzender Oberstleutnant André Wüstner

Bundesvorsitzender Oberstleutnant André Wüstner

26.06.2015

Panta Rhei – alles fließt

Ob beim G7-Gipfel, den Treffen des Europäischen Rates oder der Nato-Verteidigungsminister – überall stand die Suche nach Antworten auf die Krisen und Konflikte in der Welt im Fokus. Parallel zu allen Bemühungen, sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit inklusive glaubwürdiger Bündnisverteidigung unter Beweis zu stellen, stehen wir in Deutschland mitten im Weißbuch-Prozess. Dabei geht es um unsere Sicherheitspolitik und buchstäblich um die „Zukunft der Bundeswehr“. Mitte 2016 soll das neue Weißbuch fertig sein. Bis dahin besteht also die große Chance, die im Zuge der Neuausrichtung vernachlässigte Frage „Wozu Bundeswehr?“ in einem weit gefassten Kontext auch in der Breite der Gesellschaft zu diskutieren. Nun muss endlich und verbindlich geklärt werden, ob und wie Deutschland seiner weltweiten Verantwortung gerecht werden kann und will.

Wie kompliziert und vielschichtig dieses Feld ist, wird allein schon an der Arbeit der sogenannten „Rühe-Kommission“ deutlich. Dieses von der Koalition vereinbarte Gremium sollte die Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr überprüfen und sichern. Dabei sind gute Vorschläge zur Anpassung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes und weitere Anregungen entstanden. Erfreulich ist, dass eine DBwV-Grundlinie bestätigt wurde: Parlamentsbeteiligung ist keine Schwäche, sondern vielmehr eine Stärke Deutschlands. Aber nicht alle Ideen finden unsere Zustimmung. Dazu gehört beispielsweise der Vorschlag, künftig Ausbildungsmissionen der Bundeswehr pauschal aus der Parlamentsbeteiligung zu nehmen.

In der für den Spätsommer avisierten Debatte der Kommissions-Ergebnisse im Bundestag liegt also durchaus noch Zündstoff. Und das nicht nur wegen der anfallenden Detailfragen, sondern auch, weil die Diskussion um die Parlamentsbeteiligung als eine Art Feigenblatt für eine unbequeme und von vielen nicht gewollte grundsätzliche Auseinandersetzung mit unserer Wehrverfassung verstanden werden kann. Aufmerksame Leser des Kommissionsberichts haben dort nämlich auch den Hinweis auf die Notwendigkeit einer Debatte um die Reform des verfassungsrechtlichen Rahmens für Auslandseinsätze finden können.

All das sind wesentliche, aber vom Alltag in der Bundeswehr weit entfernte Debatten. Dort sieht man sich weiterhin mit den Problemen des allgegenwärtigen Mangels konfrontiert – und in der Folge zum Beispiel mit großen Schwierigkeiten, vorgegebene und dringend notwendige Ausbildungsziele zu erreichen. Es ist gut, dass Ministerin Ursula von der Leyen wiederholt öffentlich von einer zwingend erforderlichen Trendwende bei der materiellen Ausstattung der Bundeswehr sprach. Auch wenn wir alle wissen, dass die damit verbundenen Ziele, wie die Vollausstattung, nicht unverzüglich erreicht werden können, sind solche Ansagen wichtig – vor allem dann, wenn sie durch die beabsichtigte Erhöhung des Verteidigungsetats untermauert werden.

Auch im Handlungsfeld der sozialen Rahmenbedingungen in der Bundeswehr geht es voran. Nach der Verabschiedung des Artikelgesetzes Attraktivität und der Änderungen im Unterhaltssicherungsgesetz stehen mit dem Entwurf des siebten Besoldungsänderungsgesetzes wieder Verbesserungen für die Menschen der Bundeswehr auf der Agenda.

Soziale Rahmenbedingungen, materielle Ausstattung oder sicherheitspolitische Grundlagen – alles ist in Bewegung und überall haben wir eine zukunftsfähige Bundeswehr im Blick. Aber für unsere Bundeswehr macht alles wenig Sinn ohne die Verankerung in der Gesellschaft. Streitkräfte müssen nahbar sein, damit sie Solidarität erfahren, anerkannt und wertgeschätzt werden. Auch auf diesem Handlungsfeld ist der Deutsche BundeswehrVerband mit seinen rund 200.000 Mitgliedern aktiv.

Wir alle spüren: Panta Rhei – alles fließt.

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