Über die praktischen Folgen der Festlegungen in einer Patientenverfügung für Betroffene informierten sich die Mitglieder der Kameradschaft ERH Ellwangen. Foto: Ingo Kaminsky

31.03.2023
Von Ingo Kaminsky

Ellwangen: Die Patientenverfügung – aus der Anwendungspraxis eines erfahrenen Arztes

Das Therma Patientenverfügung war bereits mehrfach auf der Tagesordnung von Veranstaltungen der Mitglieder der Kameradschaft ERH Ellwangen. Dabei standen häufig Argumente der Notwendigkeit und formale Fragen einer rechtsicheren Ausgestaltung im Vordergrund. Bei der Mitgliederversammlung Ende März im Schrezheimer „Gasthof Lamm“ interessierte die 36 Mitglieder und Gäste, welche praktische Folgen in einer Patientenverfügung festgehaltene Wünsche für Betroffene und benannte Betreuer oder Bevollmächtigte haben.

Patientenverfügung – Entscheidung zwischen „leben um jeden Preis“ und „sterben wollen“

Dr. med. Franz Josef Grill – einigen der Mitglieder als eigener Hausarzt bekannt – berichtete aus seiner Praxis als erfahrener Notarzt, welche Auswirkungen die Festlegungen einer Patientenverfügung im Endstadium einer unheilbaren, tödlichen Erkrankung oder eines anderen plötzlichen Ereignisses mit lebensbedrohlichem Ausgang hat. Dabei machte er an Beispielen u.a. für die Schmerzmittelversorgung, Nahrungs- und Flüssigkeitsgabe oder künstliche Beatmung deutlich, dass Betroffene in der Patientenverfügung mit ihrer Entscheidung Festlegungen treffen, die reichen von „leben um jeden Preis“ bis hin zu „sterben wollen“.

Betreuer/Bevollmächtigte erleichtere eine Patientenverfügung die Entscheidung. Sie haben dabei eine große Verantwortung, müssen sich bei Hinzuziehung durch den Arzt an die Vorgaben des Betreuten halten. Als Betreuer/Bevollmächtigte sollten deshalb solche Personen benannt werden, die einerseits Willens, andererseits aber auch emotional in der Lage sind, den Willen des Betroffenen gegenüber Ärzten umzusetzen. Betroffene sollten zudem darauf achten, dass die Angaben ihrer Patientenverfügung mit denen einer vorhandenen Vorsorgevollmacht korrespondieren.

Bezirksvorsitzender Oberstabsfeldwebel Gerd-Josef Bopp – Gast der Mitgliederversammlung – nahm wie alle Teilnehmer wichtige Denkanstöße für eine Überprüfung der eigenen Patientenverfügung aus dem Vortrag von Dr. Grill mit.

Bopp überraschte zudem den KERH-Vorsitzenden Stabsfeldwebel a.D. Bernd Uiffinger mit der Auszeichnung für dessen 40-jährige Mitgliedschaft im Deutschen BundeswehrVerband. 20 Jahre länger dabei sind Hauptmann a.D. Gerd Mögel und Stabsfeldwebel a.D. Georg Hauer. Mögel begann seine Dienstzeit in der Bundeswehr als Panzergrenadier, wechselte nach über sechzehn Jahren als Unteroffizier der PzJgKp 290 in Stetten a.k.M. in die Laufbahn eines Fachdienstoffiziers der Nachschubtruppe nach Tauberbischofsheim. Hauer versah seinen Dienst zuletzt bei der PzPiKp 300 in Ellwangen. Beide Kameraden erhielten die Treuurkunden für ihre 60-jährige Mitgliedschaft.

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