S1-Tagung des DBwV: Es kommt mehr denn je auf die Menschen an
Gewinnen, qualifizieren, binden: AG 3 zieht Bilanz für Soldaten auf Zeit
Beförderungsstopp: Einen Schritt weiter, aber noch lange nicht am Ziel
70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Alte Fliegerhorste – neue Aufgaben: Die Infrastruktur der Luftwaffe im Aufwuchs
Frühstartrente vom Deutschen Bundestag beschlossen – Bundeswehrfamilien im Ausland gehen leer aus!
Reform des Nachrichtendienstrechts: Erweiterung der Befugnisse für BND und BfV
Bundestag berät Reservestärkungsgesetz und Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz
Neues Magazin mit Beilage „Qualifikation und Ausbildung“
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
Mandatsverlängerung für Bundeswehreinsätze im Südsudan und dem Roten Meer
Bundeswehrbeteiligung bei UNMISS-Mission und EUNAVFOR Aspides soll fortgeführt werden
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Soldaten der Heimatschutzkompanie "Schwäbische Alb" in Stetten am Kalten Markt: Viele Reservistinnen und Reservisten dürften sich jetzt über die Anpassung der Mindestleistungen freuen. Foto: Bundeswehr/Anne Weinrich
Es ist eine erfreuliche Information für alle Reservistendienstleistenden: Die Verordnung zur Anpassung der Mindestleistungen ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Anpassungen greifen ab dem 1. Mai 2024.
Die vollständige Verordnung zur Anpassung der Mindestleistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz mit den jeweiligen Tagessätzen finden Sie HIER.
Für die Anpassung der Mindestleistungen hatte sich der Vorstand Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene im DBwV stark gemacht. Grundlage war ein Beschluss der Hauptversammlung des Deutschen BundeswehrVerbandes im Dezember 2021. Der Vorstzende ERH im Bundesvorstand, Hauptmann Ingo Zergiebel, begrüßt die anpassung: „Nun ist es nach langen Gesprächsrunden unserer Mandatsträger, unseren Hauptamtlichen in den Fachreferaten mit vielen Verantwortlichen endlich gelungen, unseren Beschluss VIII/01 1.2 der letzten Hauptversammlung umzusetzen. Das ist ein gutes Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Reservedienstleistenden.“
Weitere Informationen zum Bereich der Unterhaltssicherung stellt das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) auf der Homepage der Bundeswehr bereit.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: