DBwV-Mitglied Stabsfeldwebel Frank Egler bei der Vorbereitung einer Hauptpersonalratssitzung. Foto: DBwV/Hahn

DBwV-Mitglied Stabsfeldwebel Frank Egler bei der Vorbereitung einer Hauptpersonalratssitzung. Foto: DBwV/Hahn

30.07.2020
Stabsfeldwebel Frank Egler

Bedenken, Bedingungen und Sichtweisen

Arbeitssicherheit, Infrastruktur und Umweltschutz sind gerade in der Personalratsarbeit wichtige Aufgabenbereiche. Aus diesem Grund hat der Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Verteidigung den Ausschuss Technik Arbeitssicherheit/Infrastruktur/Umwelt eingerichtet, der von einem qualifizierten DBwV-Mitglied geleitet wird.

Stabsfeldwebel Frank Egler vom Ausbildungszentrum Munster/Ausbildungsbereich Streitkräftegemeinsame Taktische Feuerunterstützung Indirektes Feuer in Idar-Oberstein ist nicht nur DBwV-Mitglied, sondern auch speziell ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit. Er hat die Befähigung, gemeinsam mit dem Betriebsarzt geeignete Arbeitsbedingungen für einen Bundeswehrbeschäftigten gemäß der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG zu schaffen. Der von ihm geleitete Ausschuss beschäftigt sich mit der Arbeitssicherheit, der Infrastruktur und dem Umweltschutz im gesamten Geschäftsbereich des BMVg und führt die Rückwärtsbeteiligungen mit den verschiedenen Personalräte durch. Die Bedenken, die Bedingungen oder Sichtweisen der Mandatsträger vor Ort fließen auf diese Weise in den Entscheidungsprozess ein und sind Bestandteil der Beschlussempfehlung für das Gremium.

In der Regel werden alle Vorgänge innerhalb einer Woche nach dem Eingang bestätigt und die Rückwärtsbeteiligung eingeleitet. Im Idealfall kann ein Vorgang schon in der nächsten Präsenzsitzung des Hauptpersonalrats beraten und beschlossen werden. Vorgänge im Bereich der Infrastruktur dauern hingegen oftmals länger, was nicht immer an den Federführenden in der Bundeswehr liegt, sondern oftmals den längeren Bearbeitungszeiten in den Behörden der Kommunen und Ländern geschuldet ist.

Der Ausschuss beteiligt zurzeit im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit, an der Dienstpostenausplanung von Fachkräften für Arbeitssicherheit in der Bundeswehr. In Stetten am Kalten Markt sollen vom Referat II 4 der Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD) im Verteidigungsministerium Dienstposten für Vollzeit-Fachkräfte für Arbeitssicherheit ausgeplant werden. Bisher werden diese Aufgaben fast ausschließlich in Nebenfunktion ausgeübt.  „Im Rahmen dieses Projekts werden wir uns dafür einsetzen, auch eine geeignete Software zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen einzuführen“ sagt Frank Egler, der zusammen mit BMVg IUD II 4 schon seit drei Jahren an der Einführung dieser Software arbeitet, um die Arbeit der für Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu erleichtern.

Zwei wichtige Punkte
Auch die aktuelle Situation rund um das Virus COVID-19 betrifft die Arbeitssicherheit. Zum eigenen und zum Schutz anderer, werden dienstlich und privat vermehrt Mund-Nase-Bedeckungen getragen. Egal, ob selbstkreiert oder partikelfiltrierende Halbmasken, bei der Handhabung sind bestimmte Maßnahmen einzuhalten, die den Vorgesetzten zum Teil nicht bekannt sind. Den bei Besprechungen und Ausbildungsvorhaben sind entsprechende Pausenzeiten einzuplanen. Die sogenannten filtering face piece (FFP) Halbmasken in den Klassen FFP 1-3, sind eine persönliche Schutzausrüstung  der Gruppe 1.

Zum einen ist gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vor der Aufnahme der eigentlichen Tätigkeit eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem DGUV-Grundsatz G 26, durchzuführen (Nachuntersuchungen in der Regel nach 36 Monaten). Zweitens gelten beim Tragen von partikelfiltrierenden Halbmasken auch Arbeitszeitbeschränkungen. Hier ist zum Beispiel bei Masken ohne Ausatemventil eine Tragezeit von maximal 75 Minuten und danach eine Erholungsdauer von 30 Minuten vorgesehen. „Bei den Halbmasken mit Ausatemventil verlängert sich die Tragezeit auf 120 Minuten“, so Egler. Er betont: „Auch hier ist eine Erholungsdauer von 30 Minuten einzuplanen“ und verweist auf die DGUV-Regel 112-190.

Weiterhin sind diese FFP-Halbmasken in der Regel Einwegmasken, die nicht gewaschen werden und nur mit „Ethylenoxid“ begast werden dürfen, um diese wieder keimfrei zu machen.

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