Aufgrund der Covid-19-Pandemie können die Personalratswahlen nicht wie geplant stattfinden. Ein neues Gesetz soll nun sicherstellen, dass es keine personalratsfreien Zeiten in der Bundeswehr geben wird. Grafik: DBwV/Sascha Eutebach

Aufgrund der Covid-19-Pandemie können die Personalratswahlen nicht wie geplant stattfinden. Ein neues Gesetz soll nun sicherstellen, dass es keine personalratsfreien Zeiten in der Bundeswehr geben wird. Grafik: DBwV/Sascha Eutebach

08.04.2020
DBwV

Bundesregierung will personalratsfreie Zeit verhindern – einheitliches Vorgehen der Wahlvorstände notwendig

Berlin. Der Krimi um die Personalratswahlen in Corona-Zeiten hat eine weitere Kapitelgrenze überschritten: Am heutigen Mittwoch, den 8. April, hat das Bundeskabinett wichtige Entscheidungen getroffen, die nicht nur den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung betreffen, sondern alle Bundesbehörden, in denen Personalratswahlen stattfinden – beispielsweise die Bundespolizei und den Zoll. Aus diesem Grund ist der Schulterschluss mit anderen Gewerkschaften und Verbänden in den vergangenen Wochen so wichtig gewesen, genau so wie mit dem BMVg gegenüber dem federführenden BMI. Abgestimmt wurden große verbandspolitische Anstrengungen unternommen, die erfolgreich waren, wie sich mit dem Regierungsbeschluss bestätigt.

Konkret hat die Bundesregierung den Entwurf des Gesetzes zur „Sicherstellung der personalvertretungsrechtlichen Interessenvertretung in der Bundesverwaltung“ (PersVSiG) verabschiedet. Im nächsten Schritt wird der Deutsche Bundestag – so die aktuelle Planung – am 22. April den Entwurf im Eilverfahren beraten und beschließen.

Mit diesem Gesetz soll unter anderem sichergestellt werden, dass es keine personalratsfreien Zeiten in der Bundeswehr geben wird. Wenn die Personalratswahlen aufgrund der Corona-Pandemie nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden können, bleiben die Personalräte so lange geschäftsführend im Amt, bis die Wahlen wieder möglich sind. Diese Regelung soll bis zum 31. März 2021 befristet werden. Das ist – gemessen an der Ausgangslage noch vor wenigen Tagen – bereits ein Verbandserfolg.

Der zweite wichtige Beschluss des Bundeskabinetts ist die „fünfte Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz“, die die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zum PersVSiG enthält. In der Verordnung wird beispielsweise die Möglichkeit, die schriftliche Stimmabgabe anzuordnen, erweitert.

Der DBwV weiß um die unterschiedlichen Voraussetzungen und Interessenlagen bei den Wahlvorständen auf örtlicher Ebene sowie den Vorständen für den Gesamtpersonalrat, die Bezirkspersonalräte und den Hauptpersonalrat. In diesem Lichte und auf Grundlage des vom Bundeskabinett geschaffenen Regelwerkes, das den einzelnen Wahlvorständen die Verantwortung für das weitere Vorgehen überlässt, ist nun ein gemeinsames Vorgehen in der ganzen Bundeswehr anzustreben.

Ziel des DBwV ist es, die Wahlen auch in der neuen Lage einheitlich und zum gleichen Zeitpunkt abzuhalten. Alle Kandidaten sollten überall die gleichen Chancen haben – so wie es beim Wahltermin Ende April der Fall gewesen wäre. Der Aufwand für die Wahlvorstände, die Wahl¬berechtigten mehrfach an die Urne zu rufen, sollte ihnen erspart bleiben.

Mancherorts wird außerdem vor einem nicht zu unterschätzenden Akzeptanzverlust für die Wahlen gewarnt, sollten diese nicht an einem Termin erfolgen. Das kann nicht im Interesse der Bundeswehr sein.

Der DBwV wird alle Wahlvorstände aufrufen, einheitlich und damit solidarisch vorzugehen. Das gilt zum einen für die Frage des Abbruchs der Wahlen, zum anderen für einen gemeinsamen, bundeswehreinheitlichen neuen Wahltermin. Dazu wird sich der DBwV als beratende Interessensvertretung eng mit dem Hauptwahlvortand im BMVg abstimmen. Das gilt auch für die vielen anderen Fragen, die sich nun hinsichtlich der Verlegung der Wahlen stellen. Bis dahin sollten alle noch ein paar Tage Ruhe bewahren – überschnelles Handeln ist nicht notwendig. Gemeinsam wird es gelingen, die Wahlen wieder auf das richtige Gleis zu setzen, damit Beteiligung auch zukünftig ordentlich stattfinden kann.

Den Wahlvorständen in der ganzen Bundeswehr, die angesichts der Krise unter schweren Bedingungen ihre Aufgabe im Ehrenamt erfüllen, zollt der DBwV größten Respekt und Hochachtung. Sie waren es schließlich, die deutlich gemacht haben, welch dringender politischer Handlungsbedarf besteht.

Nur mit einem einheitlichen Vorgehen kann aus Sicht des DBwV eine starke, von hoher Wahlbeteiligung und damit Legitimität und Durchsetzungsstärke geprägte Personalvertretung auf allen Ebenen sichergestellt werden. Der Gesetzgeber hat, mit dem nun auf den Weg gebrachten Gesetz, den Raum genau dafür schaffen – und dieser sollte im Sinne der Menschen der Bundeswehr genutzt werden.

Wir werden alle auf dem Laufenden halten.

UPDATE: Heute hat sich Staatssekretär Gerd Hoofe zu den Beschlüssen des Bundeskabinetts brieflich an die Wahlvorstände gewendet. Auch er lässt erkennen, dass ein einheitlicher Wahltermin angestrebt werden sollte.

UPDATE 09.04.2020: Heute hat sich auch der Hauptwahlvorstand im BMVg zur aktuellen Situation geäußert. Auch er strebt einen neuen, einheitlichen Wahltermin an. Das Schreiben des Hauptwahlvorstandes ist für unsere Mitglieder im internen Bereich einsehbar.

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