Der Vorsitzende des Fachbereichs Beteiligungsrechte im DBwV-Bundesvorstand, Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert. Foto: DBwV

Der Vorsitzende des Fachbereichs Beteiligungsrechte im DBwV-Bundesvorstand, Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert. Foto: DBwV

05.10.2020
Von Andreas Hubert

Im Dialog im BAAINBw

Der Vorsitzende im Bundesvorstand für den Fachbereich Beteiligungsrechte, Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, besuchte die DBwV-Spitzenkandidaten der Beamten auf der Liste des Deutschen BundeswehrVerbandes im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Koblenz.

Wir gehen mit großen Schritten auf die Zielgerade zu den zentralen Personalratswahltagen vom 9. bis 11. November 2020 zu. Immer noch unter dem Einfluss von Corona und einer undurchsichtigen Strategie des Zurück zur Normalität stehen unsere Personalräte ihre Frau und ihren Mann bei der Wahrnehmung ihres in die Verlängerung gegangenen Personalratsmandates. Die aktiven Personalräte schmelzen durch diese Verlängerung zunehmend. Einige unserer Mitglieder stehen kurz vor  dem  Ruhestand oder folgten dem  Ruf des Dienstgebers und wurden personell verändert. In der Lage zu leben, war und bleibt die Herausforderung.

Es ist eigentlich schon alles gesagt oder niedergeschrieben zum Thema des verzögerten Wahltermins, der beschlossenen ergänzenden Briefwahl oder der Möglichkeit, die Stimme auch persönlich im Wahllokal abzugeben – scheinbar aber eben nicht von jedem! In der September-Ausgabe unseres Magazins habe ich mich zur besonderen Situation der Wahlvorbereitung im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, kurz BAAINBw, in Koblenz eingelassen.

Wir haben Gerichte beschäftigen müssen, um gesetzliche Basics zur Personalratswahl und der gültigen Wahlverordnung erfolgreich zur Wirkung zu bringen.

Die Reaktionen aus den Reihen der regelmäßig Verdächtigen darauf erfolgten unvermittelt, auch öffentlich im Hause BAAINBw, allerdings wenig hilfreich, dafür jedoch sehr persönlich. Da ist die Rede von „Wir, der Wahlvorstand, haben alles richtig gemacht“, das „Wir“ ist spannend, war doch der Berichterstatter beratend tätig, aber nicht in Verantwortung. Die „Beschäftigten zeigen Unverständnis für eine Wiederholungswahl“, schreibt der Chefberater des Wahlvorstandes. Dabei sprechen zwei Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln zur Wahl zum Hauptpersonalrat eine deutliche Sprache. Einen Bericht auf unserer Homepage, der auch zur Verteilung geeignet ist, gibt es hier.

Ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in dieser Sache hat es nie gegeben, weil der örtliche Wahlvorstand dort keine Beschwerde eingelegt hatte. Andere Erkenntnisse kann der örtliche Personalrat sicher bereitstellen. Ebenso wurde in der verbandlichen Berichterstattung des VBB-Bereichsvorsitzenden wieder einmal in Zweifel gezogen, dass wir als DBwV wirklich alle Statusgruppen vertreten. Lesen bildet. Der DBwV hat sich 2005 für die Vertretung aller Statusgruppen geöffnet und eine Abbildung der zivilen Spitzenvertreter im Bundesvorstand und den Landesverbänden sichergestellt. Wir haben alle Statusgruppen im Blick, heute und morgen! Meine besondere Aufgabe ist der Schutz der Mandate und diese beruhen auf klaren Regelungen.

Zwei Wahlanfechtungen, im Nachgang der örtlichen Wahlen im BAAINBw – eine vom DBwV und eine weitere – liegen dem Verwaltungsgericht Mainz bereits  vor.  Das Richtig oder Falsch wird jetzt dort geregelt. Die Maßnahmen des Hauptwahlvorstandes zur gesetzlich normierten Neuausrichtung (Vernichten aller falsch behandelten Wahlunterlagen) im November 2020 sind unbestritten die Folge des fehlerhaften Handelns des alten örtlichen Wahlvorstandes im BAAINBw. Die Vorsitzende hat sich bekanntlich inzwischen bei einem anderen Arbeitgeber auf die Gehaltsliste setzen lassen.

Nun könnte man denken, was interessiert das Wahlkampfgerassel einiger Partikular-Interessenvertreter im nachgeordneten Bereich eines ernsten Mitbewerbers? Nun, der Verteilerkreis ist die größte Dienststelle der Bundeswehr bei den Wahlen zu den Stufenvertretungen – zumindest bei der Anzahl der Wahlberechtigten bezogen auf eine personalratsfähige Dienststelle. Hier ist es wichtig, die richtigen Weichen zu stellen, für alle Menschen in der Bundeswehr. Ihre Stimmen zu negieren, halten wir für falsch!

Da Legendenbildung zunächst einfach erscheint, ist der durch die verklärte Brille veröffentlichte Beitrag eines regionalen Infoblattes zumindest aufmerksam zu lesen. Fest steht, dass der Deutsche BundeswehrVerband einen Blick auf alle Statusgruppen hat, und das nicht erst seit gestern. Wir wissen um die Besonderheiten, in Projekten zu arbeiten und um die Notwendigkeit, das gesamte Spektrum von Kompetenzen zu nutzen. Die Soldaten wissen um den Bedarf der Truppe im Einsatz, die Beamten haben ihre Kompetenz im Haushalt und in der technischen Ausgestaltung im Prüfdienst, unsere Kollegen im Arbeitnehmerstatus haben ihre technische Kompetenz. In der Beschaffung ist die Projektarbeit das Maß der Dinge und diese geht nur gemeinsam.

In einer Gesprächsrunde mit DBwV-Spitzenvertretern im Koblenzer Bundesamt ist die aktuelle Lage in der Dienststelle im Vorfeld der Wahlen im November erörtert worden. Selbstverständlich ging es bei unseren Gesprächen auch um die aktuelle Situation der Beschäftigten im Regeldienstbetrieb. Dabei ging es auch um die Frage nach Wiederaufnahme der Normalität (Präsenzpflicht in der Dienststelle) und die Dialogfähigkeit der Beschäftigten in den Projekten untereinander. Im Nachgang ist festzuhalten, dass die Herausforderungen weiterhin enorm sind. Wir, der Deutsche BundeswehrVerband, werden alle modernen Wege nutzen, um unsere Ziele und Ideen zu transportieren, damit der DBwV als Alternative im BAAINBw zu den anderen etablierten Organisationen deutlich wird. Denn wir sind für alle Menschen in der Bundeswehr ansprechbar!

Die derzeitigen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sind im Übrigen kein geeignetes Wahlkampfthema. Personalratsarbeit hat mit Tariffähigkeit  nichts zu tun. Es geht um die besonderen Belange und das Wohl der Beschäftigten in der täglichen Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen vor Ort, im Organisationsbereich und im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Da gilt das Kollektiv, ein Arm gewerkschaftlichen Handelns  aller Verbände und Gewerkschaften. Tarifergebnisse machen keine bessere Personalvertretung, sie schätzen die Arbeit der Menschen im öffentlichen Dienst wert und das ist gut so! Da endet auch der direkte Einfluss der Gewerkschaften auf das Tagesgeschäft der Dienststelle.

Jede Stimme stärkt Ihre Interessen. Eine starke Interessenvertretung in allen Personalräten ist zur Wahrnehmung der Interessen der Menschen in der Bundeswehr unabdingbar. Sie haben die Wahl und Ihre Stimme zählt! Lassen Sie uns gemeinsam die Wahlen durchführen. Um weiterhin greifbare Erfolge für die Menschen in der Bundeswehr zu erzielen, brauchen diese Mitarbeitervertretungen Ihre Stimme! Wählen Sie Ihre geeigneten Vertreter, von denen Sie überzeugt sind.

Ja, mir ist bewusst, dass viele Angehörige des BAAINBw bereits ihre Stimmen abgegeben haben. Für die Stufenvertretungen, den Bezirkspersonalrat und Hauptpersonalrat sind ihre Stimmen allerdings ungültig gewesen. Die Gründe habe ich aufgeführt. Was bleibt, und das ist mein Appell: Nutzen Sie die Briefwahl oder gehen Sie persönlich an die Wahlurne im November in Ihrem Wahllokal! Gestalten oder verwalten! Bleiben Sie uns gewogen!

Mit kameradschaftlichen und kollegialen Grüßen,

Andreas Hubert
Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte

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