06.08.2020
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Neue Taschenkarte SBG verfügbar

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die diesjährige Suche nach dem Sommerloch fiel ungewohnt kurz aus. Wir stecken noch mittendrin in der Covid-19-Pandemie, die Menschen in der Bundeswehr sind an unterschiedlichen Stellen, mit umfangreichen Aufgaben, bei der Bewältigung dieser Krise in Deutschland und in Europa gefordert. Von der „helfenden Hand“ bis zum Gesamtüberblick in den „Lagezentren“ der Behörden leisten die Bundeswehrbeschäftigten hervorragende Arbeit.

Unsere Mitarbeitervertreter in den Beteiligungsgremien sind auch in dieser fordernden Zeit für Sie da. Sie setzten sich zur Begleitung des Ausbaus moderner Arbeitsbedingungen unserer Beschäftigten ein. Gerade zu Beginn der Pandemie konnte man bei Teilen des Führungspersonals den Eindruck gewinnen, dass man der Meinung war, der Verteidigungsfall wäre eingetreten und damit seien die Beteiligungsrechte aufgehoben. Unsere Mandatsträger haben trotz der herrschenden Bedingungen Ihre Rechte gesichert und Ihre Interessen verfolgt. Das reicht von der Umsetzung der Hygienebestimmungen über Konzepte für die Arbeit im Homeoffice bis hin zur Regelung der Arbeitszeit für die betroffenen Personen.

Gerade die „Arbeitszeit“ der Menschen in der Bundeswehr wurde in der Vergangenheit ohnehin viel zu gering wertgeschätzt. Unsere Mandatsträger, Regierungsamtsinspektor Bernd Kaufmann und Oberstabsbootsmann Holger Weihe, waren in den vergangenen Jahren maßgeblich an der Rahmendienstvereinbarung zur Modernisierung der Arbeitszeit für die Menschen in der Bundeswehr beteiligt. Rückblickend muss man eingestehen, dass diese Vereinbarung der Grundstein für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs während der Pandemie war. Nun gilt es, die gemachten Erfahrungen zu analysieren und den Ergänzungsbedarf zeitgerecht in eine Evaluierung dieser Vereinbarung einfließen zu lassen.

In der August-Ausgabe des DBwV-Magazins "Die Bundeswehr" werden wir die beiden Mitglieder des Hauptpersonalrats wie auch andere Kandidaten zu Wort kommen lassen, damit unsere Mandatsträger, und damit auch die Gremien, ein Gesicht bekommen. Wir zeigen, welche Motivation unsere Kandidaten zur zukünftigen Mitarbeit in den Beteiligungsgremien bewegt. Weiterhin wollen wir transparent das Wirken der noch aktiven Personalräte und die Arbeit unserer Mitglieder im Zusammenwirken mit dem Deutschen BundeswehrVerband in den Fokus nehmen.

Es sind Ihre Stimmen bei den Personalratswahlen 2020, die das Engagement unserer Mitglieder, und damit Mandatsträger, in den Personalräten sichern.

In der Zeit von Dienstag, 10. November, bis Mittwoch, 11. November 2020, ist es den stimmberechtigten Bundeswehrbeschäftigten möglich, ihre Stimme in den Wahllokalen vor Ort abzugeben. In Großdienststellen kann auch am 9. November gewählt werden. Wer bis dahin nicht warten möchte, kann nach Erhalt der Unterlagen seine Stimme per Briefwahl abgeben, denn der Hauptwahlvorstand hat die Stimmabgabe als ergänzende Briefwahl angeordnet. Mehr Flexibilität, um Ihre bis zu vier Vertretungen zu wählen.

Mit dem Kennwort: "Deutscher BundeswehrVerband – für die Menschen in der Bundeswehr" geht der DBwV für die Liste der Arbeitnehmer mit der Listennummer 3, bei den Beamten mit der Listennummer 2 und für die Soldaten mit der Listennummer 6 in die Personalratswahl 2020. Diese Listennummern und die Kandidaten gelten für alle Listen mit unserem Kennwort, ganz gleich, ob örtlicher Personalrat, Gesamtpersonalrat, Bezirkspersonalrat in den Organisationsbereichen oder für den Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Verteidigung. Wir wollen eine starke Wahlbeteiligung und gute Ergebnisse für eine starke Alimentierung unserer Gremien und unserer Mandatsträger auf allen Ebenen.

Dritte Ausgabe der Taschenkarte SBG ist für Sie verfügbar

Der Deutsche BundeswehrVerband steht hinter dem Leitbild der Inneren Führung, zu deren Kernelementen die Soldatenbeteiligung zählt. Deren Grundlage ist für alle Soldatinnen und Soldaten im Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) normiert. Dieses Gesetz regelt die Teilhabe der Soldateninnen und Soldaten an Entscheidungen und Entscheidungsprozessen und macht somit demokratische Grundprinzipien im dienstlichen Alltag erlebbar.

Um Sie, die unsere  Kameradinnen und Kameraden als Vertrauensperson oder auf andere Weise die Interessen der Soldaten und Soldatinnen nach den im SBG verankerten Möglichkeiten vertreten, zu unterstützen, ist die dritte Auflage der Taschenkarte SBG (Änderungen durch die ZDv 1472/1) aufgelegt worden. Über die DBwV-Geschäftsstellen der Landesverbände können Sie die neue Taschenkarte „SBG“ anfordern. Sie bekommen darin einen Überblick über die unterschiedlichen Formen der Beteiligung und die verschiedenen Beteiligungstatbestände.

Diese gelten für unsere Vertrauenspersonen und ihre Gremien, aber inhaltlich auch für die Soldatengruppe in der jeweiligen Beteiligungsebene. Da das Format für die Brusttasche geeignet ist, können Sie jederzeit darauf zugreifen.
 
Bis dahin, bleiben Sie alle gesund.

Mit kameradschaftlichen und kollegialen Grüßen
Ihr Andreas Hubert

Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte
Bundesvorstand Deutscher BundeswehrVerband

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