In diesen bewegten Zeiten hat sich einmal mehr gezeigt, wie wichtig derr Ansatz des DBwV ist, Kompetenz, Erfahrung und frischen Wind miteinander zu verbinden. Damit ist die Durchhaltefähigkeit der Beteiligungsrechte für die Menschen in der Bundeswehr auch langfristig gewährleistet. Foto: DBwV/Mika Schmidt

In diesen bewegten Zeiten hat sich einmal mehr gezeigt, wie wichtig derr Ansatz des DBwV ist, Kompetenz, Erfahrung und frischen Wind miteinander zu verbinden. Damit ist die Durchhaltefähigkeit der Beteiligungsrechte für die Menschen in der Bundeswehr auch langfristig gewährleistet. Foto: DBwV/Mika Schmidt

29.04.2020
Andreas Hubert

Personalratswahlen: Der Ansatz „Gemeinsam stark“ hat sich bewährt!

Sehr geehrte Leser und Leserinnen,

kaum war die spannende Listenauslosung am 5. März beim Hauptwahlvorstand erfolgt, erreichten uns die sich überschlagenden Nachrichten von
der Corona-Pandemie, die inzwischen auch die Bundesrepublik massiv erreicht hatte. Ausgangs- und Kontaktverbote wurden in den ersten Bundesländern erlassen. Die Lage veränderte sich täglich.

Was ändert sich für uns? Was bedeutet das alles für die Personalratswahlen, auf die wir uns alle sehr lange und arbeitsintensiv vorbereitet haben? Auch das Führungspersonal der Bundeswehr hat schnell gehandelt, indem es alle Möglichkeiten zur Dislozierung der Menschen in der Bundeswehr genutzt und somit geholfen hat, einer potenziellen Ansteckungsgefahr von Bundeswehrbeschäftigten vorzubeugen. Somit ist und bleibt die Bundeswehr einsatzbereit und durchhaltefähig für die Aufgaben, die auf die Truppe in der Krise zugekommen sind und noch weiter zukommen werden.

Die Maßnahmen, die für die Gesundheit der Menschen in der Bundeswehr gut waren, sind für die anstehenden Personalratswahlen in den betroffenen Dienststellen der Bundeswehr allerdings zur großen Herausforderung geworden. Wie sollte eine demokratische Wahl gewährleistet werden, wenn die Wählerschaft nicht mehr erreicht werden kann? Eine grundsätzliche Briefwahl für alle Beschäftigten der Bundeswehr war in der damals bestehenden Wahlverordnung nicht vorgesehen, und der Versuch diese mit kreativen Mitteln zu initiieren, scheiterte letztendlich am Homeoffice.

In dieser Lage wirkte die geltende Regelung des BPersVG, dass die Amtszeit der Personalräte am 31. Mai 2020 enden würde, umso dramatischer: Es drohte bis zur Konstituierung neuer Personalräte eine beteiligungsfreie Zeit. Diese Porblemlage galt übrigens nicht nur für den Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums, sondern für viele andere Bereiche auf Bundesebene. Vor diesem Hintergrund wurde der DBwV, stets in Abstimmung mit anderen Gewerkschaften, gegenüber dem zuständigen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat umgehend tätig. Ziel war eine kurzfristige Anpassung des Gesetzes und der Wahlverordnung, um ordnungsgemäße Neuwahlen auch in Corona-Zeiten zu ermöglichen.

Diesem Ziel dienten zahlreiche hochgetaktete Gespräche – natürlich stets digital – mit den anderen Gewerkschaften, der ständige Austausch mit den Wahlvorständen auf allen Ebenen und den Listenvertretern unseres Koalitionspartners im HPR. Mit den Fachleuten in BMVg und BMI wurde teils kontrovers, aber stets konstruktiv debattiert, auch die Kommunikation unseres Bundesvorsitzenden mit der politischen und militärischen Führung im BMVg hat sich augezahlt. Im Lichte des immer näher rückenden Wahltermins sorgte all das schließlich für die allgemeine Erkenntnis, dass zügig und umfassend zu handeln sei. Ausdrücklich sei angemerkt, dass der Druck zahlreicher Abgeordneter des Deutschen Bundestags gegenüber dem Innenministerium sehr hilfreich war.

Am 8. April hat das Bundeskabinett schließlich die notwendigen Beschlüsse gefasst, um auch in Zeiten der Krise ordentliche Wahlen und beteiligungsfreie Zeiten zu sichern. Die Wahlordnung ist geändert und ein Gesetz auf den Weg gebracht worden, dessen formale Einbringung und Beschluss nur noch Formsache sind, denn die Regierungsfraktionen waren bereits in die Entstehung des Gesetzes eingebunden. Und diese tragen durchaus auch die Handschrift des DBwV. Störgeräusche in den sozialen Medien und die eine oder andere Falschinformation von der Seitenlinie konnten den Prozess nicht aufhalten.

Jetzt liegt der Ball also im Feld der Personalratswahlvorstände. Es ist eine gemeinsame Lösung zu vereinbaren, die den Wahlvorständen Entlastung bringt und den zu wählenden Gremien ein Höchstmaß an Legitimation zuteilwerden lässt. Der Hauptwahlvorstand hat am 16. April nach intensiven Erörterungen, auch unter beratender Teilnahme des DBwV, einen neuen Termin für die Stimmabgabe festgelegt. Die amtierenden Personalräte verbleiben – bis zur konstituierenden Sitzung der neuen Personalräte – geschäftsführend im Amt.

Wichtig ist: Die vom BundeswehrVerband bereits eingereichten Listen mit den Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für die Menschen in der
Bundeswehr engagieren, behalten, ebenso wie die Listennummern, ihre Gültigkeit. Das bedeutet: Die Listen „Deutscher BundeswehrVerband – für die Menschen in der Bundeswehr“ ist bei den Arbeitnehmern die Listennummer 3, bei den Beamten die Listennummer 2 und bei den Soldaten die
Listennummer 6. Diese Listennummern gelten für alle Listen mit diesem Kennwort!

In bewegten Zeiten hat sich einmal mehr gezeigt, wie wichtig unser Ansatz ist, Kompetenz, Erfahrung und frischen Wind miteinander zu verbinden. Damit ist die Durchhaltefähigkeit der Beteiligungsrechte für die Menschen in der Bundeswehr auch langfristig gewährleistet. Unsere ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger des DBwV haben zusammen mit den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesgeschäftsstelle bewiesen, wie wichtig ihnen die Menschen in der Bundeswehr sind. Diesen Kameradinnen und Kameraden und unseren Kolleginnen und Kollegen gilt mein besonderer Dank für den Einsatz in schwierigen Zeiten zur Sicherstellung einer starken Mitarbeitervertretung aller drei Statusgruppen in der Bundeswehr.

Die nun vor uns liegenden Monate werden wir dazu nutzen, um Sie weiterhin an den gewohnten Stellen mit Informationen rund um die Personalratswahlen und Ihre Beteiligungsrechte zu informieren. Denken Sie daran: Je nach Dienststelle haben Sie die Möglichkeit, bis zu vier Personalräte zu wählen. Egal ob örtlicher, Gesamt-, Bezirks- oder Hauptpersonalrat, jedes Gremium ist in seinem Verantwortungsbereich gleichermaßen wichtig. Stärke ziehen wir aber aus dem Ansatz „Gemeinsam stark“. Das haben die vergangenen Wochen deutlich gezeigt.

Gehen Sie wählen. Sie bekommen zwar jetzt etwas verzögert Ihren Personalrat, aber die Geduld lohnt sich.

Mit kameradschaftlichen und kollegialen Grüßen

Ihr Andreas Hubert

Mit Rat und Hilfe stets an Ihrer Seite!

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