Symbolbild: Bis zum 30.06.2021 können Personalratssitzungen weiterhin als Video- und Telefonkonferenzen stattfinden. Foto: DBwV/Scheurer

Symbolbild: Bis zum 30.06.2021 können Personalratssitzungen weiterhin als Video- und Telefonkonferenzen stattfinden. Foto: DBwV/Scheurer

19.03.2021
R5

Verlängerung der Möglichkeit Personalratssitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Inneres und Heimat - Drucksache 19/26972 – das Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften mit den eingebrachten Änderungen beschlossen. Diese Änderungen betrafen das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ vom 25.05.2020 (BGBl. I S. 1063). Die geschaffene Option Personalratssitzungen per Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen wird um drei Monate bis einschließlich zum 30.06.2021 verlängert. Der befristeten Verlängerung hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 05.03.2021 (Plenarprotokoll 1001, Seite 85) zugestimmt. 

Im Ergebnis können Personalratssitzungen somit weiterhin als Video- und Telefonkonferenzen zunächst befristet bis zum 30.06.2021 online durchgeführt werden. Gleiches gilt ebenfalls für die Sprechstunden. Mit der dreimonatigen Verlängerung wird eine über dem 01.04.2021 bis zur endgültigen Verabschiedung der Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes hinaus bestehende Regelungslücke vermieden. Somit stellt die Verlängerung der Regelungen des Bundespersonalvertretungsrechts nunmehr einen gleichzeitigen Zustand mit den ebenfalls bis zum 30.06.2021 verlängerten „Corona-Maßnahmen“ im Betriebsverfassungsgesetz dar. 

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