Der Vorsitzende Fachbereich Beteiligungsrechte, Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert. Foto: DBwV

Der Vorsitzende Fachbereich Beteiligungsrechte, Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert. Foto: DBwV

24.09.2020
Andreas Hubert

Zusätzlicher Halt

Wenn man mit dem Intercity in einen dunklen Tunnel fährt und Licht von vorn sieht, dann darf man davon ausgehen, dass es sich nicht um die Frontscheinwerfer eines auf demselben Gleis entgegenkommenden Zuges handelt. Dem Hauptwahlvorstand für die Personalratswahl 2020 im Geschäftsbereich im Bundesministerium der Verteidigung wurde jetzt deutlich vor Augen geführt, dass nicht jede Hoffnung auch aufgeht.

Mit großem Engagement und unter Einbindung der Gewerkschaften und Berufsverbände wurden die Personalratswahlen 2020, wie hier vermehrt berichtet wurde, vorbereitet. Auf Basis einer befristeten Gesetzesänderung zum Bundespersonalvertretungsgesetz und der dazu notwendigen Anpassung der Wahlverordnung konnten sich alle Wahlvorstände in der Pandemie etwas entspannen und den neuen Stimmabgabetermin im November 2020 ins Auge fassen.

Notbremse gezogen

Der tatkräftige örtliche Wahlvorstand unter Leitung einer Juristin mit der Befähigung zum Richteramt beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) ist im Wahlverfahren zu der Auffassung gelangt, den deutlichen Hinweisen auf die geänderten Wahltermine des Hauptwahlvorstandes die kalte Schulter zu zeigen. Es drohte die Gefahr, dass der BAAINBw-Wahlvorstand die Stimmen der Beamten, Arbeitnehmer und Soldaten im BAAINBw zu den HPR-Wahlen versenkt. Hier musste der Hauptwahlvorstand zur Schadensbeseitigung die Hilfe des Verwaltungsgerichts Köln einfordern.

Nun ist es formal richtig, dass der örtliche Wahlvorstand seine Wahlen zu einem abweichenden Termin durchführen kann, aber genauso ist es formal richtig, dass die überörtlichen Wahlen zum Bezirkspersonalrat und zum Hauptpersonalrat in der Federführung der jeweiligen Wahlvorstände der Stufenvertretungen liegen. Da der örtliche Wahlvorstand sich auf allgemeine Briefwahlen mit Ende der Stimmabgabe für alle vier Wahlgänge im Mai 2020 festgelegt hatte, war bereits klar, dass zumindest die Wahlen zum Hauptpersonalrat nicht mehr ordnungsgemäß zu bewältigen waren.

Diese Einsicht war auch nach unseren intensiven Beratungsversuchen vor Ort nicht zu erzielen. Unbeirrt ließ die Vorsitzende des BAAINBw-Wahlvorstandes keinen Zweifel an ihrer Unfehlbarkeit und damit des Wahlvorstandes aufkommen. Die Notbremse musste der Hauptwahlvorstand dann in Köln ziehen. Ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Köln mit Entscheidung des Gerichts, die Wahlen erst im November zum Abschluss zu bringen, wurde ignoriert, ein zweiter Eilantrag endete in einer mündlichen Anhörung und mit einer weiteren erklärenden Entscheidung des zuständigen Gerichts. Jetzt lag der Ball wieder im Feld des Hauptwahlvorstandes als allein zuständigem Wahlvorstand.

Der Hauptwahlvorstand hat sodann die Wahlunterlagen zu den Hauptpersonalratswahlen im BAAINBw für ungültig erklärt und es durch die Neuauflage vielen tausend Beschäftigten in dieser großen Dienststelle der Bundeswehr ermöglicht, von ihrem Stimmrecht auch Gebrauch zu machen und somit eine ordnungsgemäße Wahl durchführen zu können. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, wir hätten Ihnen gerne im Vorfeld diese zusätzliche Wahl erspart!

Die Stimmabgabe wird ergänzend als Briefwahl durchgeführt, die Möglichkeit zur persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal bleibt jedem Wahlberechtigten erhalten. Durch einen Wechsel des Arbeitgebers hat die Beamtin im Vorsitz des örtlichen Wahlvorstandes inzwischen diesem Wahlbereich den Rücken gekehrt und gekündigt. Verantwortung tragen sieht anders aus. Verbrannte Erde bleibt. Die verbleibenden Mitglieder des Wahlvorstandes müssen jetzt die Suppe auslöffeln.

Fährt man mit dem ICE ...


Bis dahin, bleiben Sie alle gesund und uns gewogen.

Mit kameradschaftlichen und kollegialen Grüßen

Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert
Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte

 

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