05.01.2015

Zusammen kommen ist ein Beginn! Zusammenbleiben ist ein Fortschritt! Zusammenarbeiten ist ein Erfolg!

(Henry Ford)

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Es ist geschafft! Und wieder stehen wir am Anfang eines neuen Jahres, und wie so oft blicken wir erwartungsfroh nach vorn.

Das weihnachtliche Wohlgefühl ist mit dem Jahreswechsel in die Phase der guten Vorsätze übergegangen. By the way – ich erinnere mich, gute Vorsätze gibt es bei mir nicht mehr, weil diese spätestens nach einer Woche im Alltag verrauchen. Aber um so mehr steht die Hoffnung, dass wir ein gutes Jahr vor uns haben – jedenfalls was die Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung einer attraktiven, am Arbeitsmarkt konkurrenzfähigen Bundeswehr angeht. Ich mag es kaum aussprechen, aber die Soldaten befinden sich lediglich auf dem Weg der Angleichungen an Standards, die in der zivil dominierten Arbeitswelt der Unternehmen von Format selbstverständlich sind.

Soziale Rahmenbedingungen verbessern und Beteiligungsrechte stärken sind derzeit unsere Kernpunkte gemeinsamen Wirkens. Als Deutscher BundeswehrVerband im gemeinsamen Vorgehen mit unseren Beteiligungsgremien sind wir in diesen Themen seit Jahrzehnten vor Wände gelaufen.

Jetzt sind echte Fortschritte möglich. Allerdings gibt es auch heute noch vereinzelte Geister, die nicht verstanden haben, dass Gesellschaft nur funktioniert, wenn Familien funktionieren, und Bundeswehr ist heute mehr denn je Teil der Gesellschaft. Wer also immer noch glaubt, dass Patriot sein allein satt macht und Familien zufrieden stellt, ist nicht angekommen in der Bundeswehr 2015.

Nur gut versorgte Soldatinnen und Soldaten im Einsatz oder im Grundbetrieb werden nachhaltig im hohen Maße leistungsfähig sein.

Wer seinen Kopf hinhält für unser Land, will sich im Grundbetrieb nicht über 08/15 Philosophien Gedanken machen, und das beginnt beim verantwortlichen Umgang mit der Arbeitszeit, geht über flexible und intelligente Arbeitszeitmodelle und vieles mehr bis hin zu Versorgungsfragen und Nachhaltigkeit derselben, wenn der Dienst als Soldat auf Zeit oder der Dienst als Berufssoldat von Amtes wegen beendet wird.

Nachwuchsgewinnung, Bestandspersonal, Binnenmarkt und Übergang in das Leben nach der Bundeswehr, Letzteres soll es auch geben, sind Themen, die bewegen.

Das Gesetzgebungsverfahren zum Artikelgesetzt ist auf dem Weg durch die parlamentarischen Hürden.

Wenn es dann so kommt, wie dringend erforderlich, braucht es auch die Begleitung durch die vielfältigen Organisationen der Mitarbeitervertretung.

Da komme ich an das nächste Handlungsfeld, das durch gemeinsames Wirken zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)unter Leitung von BMVg PIII4 und FüSK sowie der in der Bundeswehr maßgeblichen Berufsverbände und Gewerkschaften, Deutscher BundeswehrVerband (DBwV), Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB) und die Gewerkschaft ver.di, gemeinsam mit den Spitzen des Hauptpersonalrates und des Gesamtvertrauenspersonenausschuss am 15. Dezember 2014 vorangetrieben wurde. In dieser dritten Zusammenkunft der Arbeitsgruppe „Novellierung des Soldatenbeteiligungsgesetzes“ (SBG) konnten unsere eingebrachten Vorschläge und die der weiteren Teilnehmer erörtert werden, um Einzug zu halten in einen Arbeitsgruppenvorschlag, der, wenn dann auch die Streitkräfte sich eingebracht haben, in ein Gesetzgebungsverfahren mündet.

Hier muss es erlaubt sein, das gute und konstruktive Miteinander in der Arbeitsgruppe „SBG“ im BMVg im Ringen um den besten Weg herauszustellen.

Dem Deutschen BundeswehrVerband geht es um eine wirkliche Verbesserung der Beteiligungsrechte der Soldaten und auch hier um eine Angleichung der Rechte an moderne Standards. Dabei stehen Inhalte deutlich vor Strukturen. Wichtig ist, dass es zukünftig keine beteiligungsfreien Räume gibt, die durch Organisation herbeigeführt wurden. Entbürokratisierung ist dabei ebenso wichtig wie Qualitätssicherung durch eine Professionalisierung der Ehrenämtler zum Wohle der Soldaten und zur Erfüllung des Auftrags der Bundeswehr in Gänze.

An dieser Stelle werden wir wieder bundeswehrgemeinsam! Denn sowohl Personalräte in zivil-militärischen Dienststellen als auch Vertrauenspersonen in rein militärischen Dienststellen müssen zukünftig wechselseitig wirken können, um ihren Schutzaufgaben für die Menschen in der Bundeswehr gerecht zu werden, um Mittler zwischen Vorgesetzten und Truppe und umgekehrt erfolgreich sein zu können.

Verehrte Leserinnen und Leser,
das Jahr 2015 könnte ein echter Meilenstein für die Soldatinnen und Soldaten in unserer Bundeswehr werden, wenn alle Player ihre Bedenken und Sorgen zurückstellen und bereit sind, einen größeren Sprung, als den über Ihren Schatten, zu machen.


Herzlichst
Andreas Hubert
Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte