Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
„Soldaten müssen hautnah erleben, dass sie 24 Stunden von Drohnen bedroht sind"
„Einen 18-jährigen General nimmt mir die NATO nicht ab“
Vom Ballon zum Hightech-Flugobjekt
„Die Brutalität und Entschlossenheit des russischen Regimes muss klar benannt werden!“
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Laufen für die gefallenen Ukrainer
120 Kilometer für 120 Gefallene
Mit jedem Schritt ein Zeichen – Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2025
27 Kilometer für gefallene NATO-Soldatinnen und Soldaten
Der Hauptwahlvorstand beschließt neuen Termin für die Stimmabgabe zur Personalratswahl 2020 – keine Sorge, wir haben für Sie gesorgt! Foto: DBwV
Berlin. Aufgrund der vorgesehenen Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) bleiben die aktuell gewählten Personalvertretungen über den 31. Mai 2020 hinaus im Amt. Damit endet die Amtszeit nicht wie geplant nach vier Jahren, sondern erst mit der Konstituierung der neu gewählten Vertretungen. Auch wenn das Gesetz lediglich davon spricht, dass die Personalvertretungen die Geschäfte führen, hat dies keine Einschränkung der personalvertretungsrechtlichen Befugnis zu Folge. Dies bedeutet, dass nicht nur zwingend erforderliche Angelegenheiten gelöst werden können, sondern die Befugnis erstreckt sich grundsätzlich auf alle beteiligungspflichtigen Gegenstände und Möglichkeiten. Diese Verlängerung der Amtszeit greift auch in den Fällen, in denen die Wahl bereits fünf Jahre zurückliegt, so dass die Amtszeit auf insgesamt sechs Jahre ausgedehnt wird.
Besonders zu betrachten sind die Konstellationen, in denen die Personalvertretung bereits aktuell gemäß § 27 Abs. 3 BPersVG lediglich kommissarisch im Amt sind. Grundsätzlich wird auch diese kommissarische Amtszeit durch die Neuregelung verlängert. Ist allerdings die Handlungsfähigkeit der Personalvertretung nicht mehr sichergestellt, kann dies nur durch eine zeitnahe Neuwahl repariert werden. In solchen Konstellationen empfehlen wir, sich zwecks einer individuellen Beratung mit der Abteilung Recht des Deutschen BundeswehrVerband in Verbindung zu setzen. Allerdings ist bei der Prüfung der Handlungsfähigkeit der Personalvertretung zu beachten, dass die Beschlussfähigkeit nach § 37 BPersVG gegeben ist, wenn die Hälfte der tatsächlich noch vorhandenen Mitglieder anwesend ist. Die gesetzlich vergebene Größe oder die Zahl der ursprünglich gewählten Mitglieder ist nicht entscheidend.
Neben der Vermeidung einer personalratslosen Zeit war das Ziel der Gesetzesänderung auch, die praktische Umsetzung der Personalratstätigkeit in der aktuellen Situation zu erleichtern. Zu den Regularien der Geschäftsführung zählt grundsätzlich, dass Beschlüsse nur in Sitzungen gefasst werden können, in denen die persönliche Anwesenheit mindestens der Hälfte der Mitglieder gegeben ist. Nunmehr soll befristet bis zum 31. März 2021 auch eine Sitzungsteilnahme mittels Video- oder Telefonkonferenzen möglich sein. Allerdungs müssen die benutzten Einrichtungen durch die Dienststellen zur dienstlichen Nutzung freigegeben und jedes Mitglied mit diesem Vorhaben einverstanden sein. Somit steht den Mitgliedern ein Vetorecht gegen diese Vorgehensweise zu. Auch beim Abhalten einer Sprechstunde kann auf eine Videokonferenz zurückgewiesen werden.
Diese Änderungen ermöglichen eine Wahrnehmung der personalvertretungsrechtlichen Aufgabe auch ohne den persönlichen Kontakt. Zwar stellt dieser grundsätzlichen einen wichtigen Baustein bei der Beratung und Beschlussfassung dar, in der aktuellen Situation ermöglicht die Regelung jedoch, überhaupt wirksame Personalvertretung umzusetzen. Bleiben Sie gesund und starten Sie mit uns, dem neuen Anlauf des Hauptwahlvorstandes zu den Wahltagen vom 9. bis 11. November 2020.
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