Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
„Soldaten müssen hautnah erleben, dass sie 24 Stunden von Drohnen bedroht sind"
„Einen 18-jährigen General nimmt mir die NATO nicht ab“
Vom Ballon zum Hightech-Flugobjekt
„Die Brutalität und Entschlossenheit des russischen Regimes muss klar benannt werden!“
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Laufen für die gefallenen Ukrainer
120 Kilometer für 120 Gefallene
Mit jedem Schritt ein Zeichen – Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2025
27 Kilometer für gefallene NATO-Soldatinnen und Soldaten
Durch die Gesetzesänderung wird eine personalratsfreie Zeit vermieden. Foto: DBwV/Mika Schmidt
Berlin. Wegen der Ausbreitung von Covid-19 konnten die Personalratswahlen nicht überall wie geplant Ende April stattfinden. Der Deutsche BundeswehrVerband setzte sich gemeinsam mit Gewerkschaften und Interessengemeinschaften dafür ein, dass die Wahlen verschoben werden können – mit Erfolg. Ein am Donnerstag (7. Mai) verabschiedetes Gesetz ermöglicht nicht nur Wahlen zu einem späteren Zeitpunkt, sondern auch, dass die Personalräte über die eigentliche Amtszeit hinaus noch agieren können.
Es ist wichtig, dass eine personalratsfreie Zeit vermieden wird. Die Personalvertretungen müssen auch jetzt für die Menschen in der Bundeswehr erreichbar und aktiv sein. Dafür setzte sich der DBwV ein und wirkte so auf die nun erfolgten erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zum Erhalt der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen ein.
Der Bundestag stimmte am Donnerstag zudem dafür, dass die Personalvertretungen auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder in Sitzungen vor Ort erfolgen können, indem Sitzungen via Video- oder Telefonkonferenz möglich sind. Auch Sprechstunden des Personalrats mit den Beschäftigten sind nun optional als Video-Sprechstunde möglich.
Diese Maßnahmen sind befristet bis zum 31. März 2021.
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