Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
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„Einen 18-jährigen General nimmt mir die NATO nicht ab“
Vom Ballon zum Hightech-Flugobjekt
„Die Brutalität und Entschlossenheit des russischen Regimes muss klar benannt werden!“
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
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Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Laufen für die gefallenen Ukrainer
120 Kilometer für 120 Gefallene
Mit jedem Schritt ein Zeichen – Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2025
27 Kilometer für gefallene NATO-Soldatinnen und Soldaten
Es darf nicht zu personlratsfreien Zeiten kommen - der entsprechende Gesetzentwurf zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetz wird in Kürze im Innenausschuss des Bundestags behandelt. Foto: DBwV/Mika Schmidt
Berlin. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes ist im Bundestag angekommen: In seiner 156. Sitzung hat sich das Parlament am 23. April erstmalig mit dem Gesetz beschäftigt und es im vereinfachten Verfahren an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf, der am 8. April vom Kabinett beschlossen wurde, soll eine personalratsfreie Zeit verhindert werden. Die Personalratswahlen können aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht wie geplant Ende April abgehalten werden. „Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf soll die Interessenvertretung der Beamten, Arbeitnehmer und Soldaten während der Corona-Krise sichern“, sagt Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert. Der Vorsitzende des Fachbereichs Beteiligungsrechte im DBwV-Bundesvorstand zeigte sich erfreut über die weitere Bearbeitung im vereinfachten Verfahren und ergänzte: „Das zeigt unsere gute Vorarbeit im vergangenen Monat und den Willen des Parlaments, schnell zu pragmatischen Lösungen zu kommen.“
Befristet bis Ende März 2021 sollen die aktuell im Amt befindlichen Personalvertretungen geschäftsführend unter Beibehaltung aller Rechte und Pflichten die Geschäfte weiterführen können, wenn die Wahlen bis zum Ablauf der bisher regulären Amtszeit nicht stattfinden oder zu diesem Zeitpunkt die konstituierende Sitzung der neu gewählten Personalvertretungen nicht stattgefunden hat. Beschlüsse der Personalvertretungen können auch befristet ohne physische Anwesenheit der Mitglieder in den Sitzungen vor Ort per Video- oder Telefonkonferenz ermöglicht werden, wenn sich alle Gremiumsmitglieder einig sind. Sprechstunden mit den Beschäftigten können laut dem Gesetzentwurf auch befristet als Videosprechstunde durchgeführt werden.
Der Hauptwahlvorstand hat die Stimmabgabe bereits vorsorglich auf die Zeit vom 9. bis 11. November 2020 verschoben.
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