Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
„Soldaten müssen hautnah erleben, dass sie 24 Stunden von Drohnen bedroht sind"
„Einen 18-jährigen General nimmt mir die NATO nicht ab“
Vom Ballon zum Hightech-Flugobjekt
„Die Brutalität und Entschlossenheit des russischen Regimes muss klar benannt werden!“
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Laufen für die gefallenen Ukrainer
120 Kilometer für 120 Gefallene
Mit jedem Schritt ein Zeichen – Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2025
27 Kilometer für gefallene NATO-Soldatinnen und Soldaten
Trotz des neuen Wahltermins: Die von uns bereits Ende Februar 2020 eingereichten Kandidatenlisten mit dem Kennwort „Deutscher BundeswehrVerband – für die Menschen in der Bundeswehr“ behalten ebenso ihre Gültigkeit wie die Listennummern nach der Listenauslosung am 5. März 2020. Foto: DBwV/Mika Schmidt
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, der Hauptwahlvorstand beim Bundesministerium der Verteidigung hat einen neuen Termin für die Stimmabgabe festgelegt. Dafür ist jetzt der Zeitraum vom Dienstag, 10. November, bis Mittwoch, 11. November, festgelegt worden. In Großdienststellen kann auch am Montag, 9. November 2020, gewählt werden. Die Stimmabgabe ist nun als Briefwahl angeordnet worden. Dem Wähler bleibt aber ebenfalls der Weg zur persönlichen Stimmabgabe offen, so denn die örtlichen Wahlvorstände unisono „mit Fernlicht fahren“.
Vorausgegangen war eine Gesetzesänderung zum Bundespersonalvertretungsgesetz und eine Änderung der Wahlverordnung aufgrund der Ausgangs- und Kontaktsperren in Deutschland, von denen auch die Bundeswehr nicht verschont blieb. Der in vielen Verhandlungen erarbeitete Gesetzentwurf wurde dann nach einem vereinfachten Verfahren durch den Deutschen Bundestag in seiner 157. Sitzung verabschiedet. Federführend war der Ausschuss für Inneres und Heimat.
Damit hat das Primat der Politik den Weg für eine ordentliche Personalratswahl in der Bundeswehr freigemacht. Das beeindruckende Tempo dieser temporären Gesetzesinitiative ist auch das Ergebnis unserer guten Vorarbeit und des Willens des Parlaments, schnell zu pragmatischen Lösungen zu kommen. Die Änderungen lassen nun gemeinsame Personalratswahlen bis Ende März 2021 zu. Der Termin zur Stimmabgabe ist bereits neu festgelegt. Hierdurch konnte ausreichend Zeit gewonnen werden, die Personalratswahlen aufgrund des in der Wahlverordnung verankerten Gebots gleichzeitig durchzuführen. Die Empfehlung zur Gemeinsamkeit ist allen Wahlvorständen gemacht worden. Allein die Tatsache, dass es um bis zu vier Wahlvorgänge geht, macht deutlich, dass Alleingänge dem Ganzen nicht dienen.
Jetzt liegt es an uns, die zusätzlichen Monate richtig zu nutzen, um Sie weiterhin mit Informationen rund um unsere Arbeit in den Beteiligungsgremien zu versorgen und Sie davon zu überzeugen, dass Sie bis zu vier Mal Ihr Kreuz beim „DBwV – Für die Menschen in der Bundeswehr“ setzen. Denn je nach Dienststelle haben Sie die Möglichkeit, bis zu vier Personalräte zu wählen. Egal ob örtlicher, Gesamt-, Bezirks- oder Hauptpersonalrat: Jedes Gremium ist in seinem Verantwortungsbereich wichtig. Gerade die vergangenen Wochen haben das gezeigt.
Die von uns bereits Ende Februar 2020 eingereichten Kandidatenlisten mit dem Kennwort „Deutscher BundeswehrVerband – für die Menschen in der Bundeswehr“ behalten ebenso ihre Gültigkeit wie die Listennummern nach der Listenauslosung am 5. März 2020. Demnach geht der DBwV für die Liste der Arbeitnehmer mit der Listennummer 3, bei den Beamten mit der Listennummer 2 und für die Soldaten mit der Listennummer 6 in die Personalratswahl 2020. Diese Listennummern und die Kandidaten gelten weiterhin auch für alle Listen mit unserem Kennwort! Wir bleiben bei unserem Ansatz, Kompetenz, Erfahrung und frischen Wind miteinander zu verbinden. Dabei setzen wir bei der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten auch auf die Durchhaltefähigkeit, damit die Beteiligungsrechte für die Menschen in der Bundeswehr auch langfristig gewährleistet ist.
Gerade der Durchhaltefähigkeit kommt eine große Bedeutung zu. Die Erfahrung zeigt, dass eine Wahlvorschlagsliste zwei- bis dreimal so viele Bewerber aufweisen sollte, wie Plätze zu vergeben sind. Wie wichtig das ist, haben unsere ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger des DBwV zusammen mit den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesgeschäftsstelle in den vergangenen Wochen bewiesen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Briefwahl, denn: Sie bekommen Ihren Personalrat auch ohne Wahl – aber dann eben auch den, der ohne Sie gewählt wird!
Bitte bleiben Sie alle gesund. Mit kameradschaftlichen und kollegialen Grüßen
Ihr Andreas Hubert Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte
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