Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Nicole Schilling wird Stellvertreterin des Generalinspekteurs
Atlantic Talk: Rückblick auf den NATO-Gipfel in Den Haag
SPD-Parteitag beschließt Haltung zum Wehrdienst / Wüstner: „Zur Kenntnis nehmen, aber nicht überbewerten“
Besucherrekord beim Tag der Bundeswehr
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Veteranenhymne 2025: Mit derben Beats gegen das Trauma
Zum Ende der aktiven Dienstzeit stellt sich vielen Mitgliedern (FWDL, SaZ, BS und Zivil) häufig die Frage, ob eine Mitgliedschaft im DBwV nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst weiterhin sinnvoll und lohnenswert ist. Bei der großen Vielzahl der überzeugenden Bleibegründe fällt es dem Einzelnen gelegentlich schwer, alle Vorteile nachzuvollziehen.
Jedes Mitglied stärkt die Verbandsorganisation und nur ein starker Verband kann erfolgreich für seine Mitglieder tätig sein. Im Spiel der demokratischen Kräfte der Bundesrepublik gilt der DBwV mit dem Gewicht seiner Mitglieder als angesehener und kompetenter Sprecher der Soldaten und Beschäftigten der Bundeswehr. Der hohen Mitgliederzahl ist es zu verdanken, dass der DBwV als die Einheits- und Spitzenorganisation der wichtigste Verhandlungspartner der Bundesregierung bei der Vorbereitung grundsätzlicher Vorhaben auf dem Gebiet des Dienst- und Sozialrechts der Soldaten ist.
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